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Pussy Riot

AW: Pussy Riot

Interessanter Beitrag von einem Leser des Blockes AllesSchallundRauch:


xabar sagt:
19. August 2012 17:09

"... Auch bei uns in Deutschland wäre ein 'Pussy Riot' in einer Kirche strafbar:

§166 StGB

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen und Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

§167 StGB

(1) Wer den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hieraus ergibt sich, dass auch bei uns das, was die angeblichen Punks in der russisch-orthodoxen Kirche aufführten, strafbar wäre und sogar mit drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden könnte.

Ist so etwas durch das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Grundgesetz) gedeckt, was die Medienhuren behaupten? Nein. Denn:

Artikel 5 Grundgesetz (Recht der freien Meinungsäußerung, Medienfreiheit, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit) besagt, dass

"diese Rechte (Recht der freien Meinungsäußerung...) ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre finden."

Zu den allgemeinen Gesetzen gehören auch §§ 166, 167 des Strafgesetzbuches.

Wenn die Medienhuren die Pussy Riots verteidigen, verteidigen sie auch nach deutschem Recht eine strafbare Handlung. Sie zeigen damit, dass ihnen unsere Gesetze völlig schnuppe sind - Hauptsache sie können gegen Putin und den russischen Staat, die russische Gesellschaft und die russische Kirche ihre Medienhetze betreiben...."


Tatsächlich gibt es einige Hinweise im StGB, daß der Gesetzgeber beim Schreiben desselben nicht immer ganz nüchtern gewesen sein kann. Wer hierzulande beispielsweise den Bundesadler als Bundesgeier bildhaft darstellen würde, müßte mit Verhaftung und Gerichtsverfahren rechnen. Aber die Gerichte sind offenbar noch nicht alle gleichgeschaltet. Wäre das so, dann wäre nicht lediglich ein Ticket fürs Falschparken fällig, wenn jemand die Titanic in einer katholischen Kirche abstellt, um dem Papst das Schiffen zu erleichern...
 
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AW: Pussy Riot

Tatsächlich gibt es einige Hinweise im StGB, daß der Gesetzgeber beim Schreiben desselben nicht immer ganz nüchtern gewesen sein kann. Wer hierzulande beispielsweise den Bundesadler als Bundesgeier bildhaft darstellen würde, müßte mit Verhaftung und Gerichtsverfahren rechnen. Aber die Gerichte sind offenbar noch nicht alle gleichgeschaltet. Wäre das so, dann wäre nicht lediglich ein Ticket fürs Falschparken fällig, wenn jemand die Titanic in einer katholischen Kirche abstellt, um dem Papst das Schiffen zu erleichern...

Der Bundesadler wird sich früher oder später sowieso als Bundespleitegeier erweisen, mit oder ohne BILD-hafte Darstellungen ....:lachen::lachen::lachen:

Und die bi-gotte katholische Kirche wird früher oder später auch ohne Titanic untergegangen sein ....:lachen::lachen::lachen:
(Und zwar zuerst in Deutschland, "wetten...daß?" ).​
 
AW: Pussy Riot

Was wuerde eigentlich in den USA passieren, wenn eine Punk/Band mit dem Namen "Pussy Riot" in eine Kirche o. dgl. eindringen und mit obszoenen Liedern und Gesten gegen den Praesidenten protestieren wuerde ?

Ich weiss es nicht, ich frag ja nur.
 
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