herbertmengel
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- 9. Februar 2010
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Heute habe ich im Fernsehen gehört das der oberste Gerichtshof in Deutschland ein Urteil gesprochen hat, dass ein klagender Vater seine Geldgeschenke an das Ehepaar zurückverlangen kann, da laut Meinung der Richter die Geschäftsgrundlage, ein weiterbestehen der Ehe weggefallen ist.
Ich habe immer schon gewusst dass nach der Überbevölkerung die Dummheit das größte Problem der Menschheit ist, aber das die auch bei den obersten Gerichtshöfen so oft vorkommt wundert mich wirklich!
Nicht nur das ich, wenn ich einen Ehepaar etwas schenke aufgrund der Tatsache das viele Ehen scheitern, damit rechnen muss das auch die meiner Kinder scheitert und daher mein Geldgeschenk im Fall einer Scheidung weg ist, müsste ich bei der Schenkung auch vereinbaren, dass diese nur bei Weiterbestand der Ehe gültig ist, ansonst gilt diese Geschäftsgrundlage, die die Richter annahmen, ja gar nicht als vereibart.
Des weiteren kann ich ja, wenn ich um den Fortbestand der Ehe bange, von einer Schenkung abstand nehmen und diese nur als Kredit oder Leihgabe vergeben, ich muss nur vorher wissen was ich will. Mit dem Scheitern einer Ehe muss man aber heutzutage immer rechnen. Geschenkt ohne Bedingungen wäre aber Geschenk, eine Rückforderung, Nonsens.
Dieses intellektuell misserable Urteil beweisst wieder einmal, auch Richter sind zum Grossteil nur durchschnittliche Menschen und machen schwere Denkfehler! Ein glattes Fehlurteil!
Ich habe immer schon gewusst dass nach der Überbevölkerung die Dummheit das größte Problem der Menschheit ist, aber das die auch bei den obersten Gerichtshöfen so oft vorkommt wundert mich wirklich!
Nicht nur das ich, wenn ich einen Ehepaar etwas schenke aufgrund der Tatsache das viele Ehen scheitern, damit rechnen muss das auch die meiner Kinder scheitert und daher mein Geldgeschenk im Fall einer Scheidung weg ist, müsste ich bei der Schenkung auch vereinbaren, dass diese nur bei Weiterbestand der Ehe gültig ist, ansonst gilt diese Geschäftsgrundlage, die die Richter annahmen, ja gar nicht als vereibart.
Des weiteren kann ich ja, wenn ich um den Fortbestand der Ehe bange, von einer Schenkung abstand nehmen und diese nur als Kredit oder Leihgabe vergeben, ich muss nur vorher wissen was ich will. Mit dem Scheitern einer Ehe muss man aber heutzutage immer rechnen. Geschenkt ohne Bedingungen wäre aber Geschenk, eine Rückforderung, Nonsens.
Dieses intellektuell misserable Urteil beweisst wieder einmal, auch Richter sind zum Grossteil nur durchschnittliche Menschen und machen schwere Denkfehler! Ein glattes Fehlurteil!