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OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

.... wenn ich behaupte das, ganz egal ob an den Sohn oder den Schwiegersohn, eine Schenkung an Eheleute, die nicht bedingt gemacht wird, sondern ganz normal, nicht rückforderbar sein soll ....

Womit wir bei der Logik wären, man kann nicht über Äpfel sprechen wenn Birnen gemeint sind, also nochmal:
Es geht gar nicht um eine Schenkung an die Eheleute, sondern nur an den Schwiegersohn in seiner Funktion als Schwiegersohn und wenn er diese aufgibt (oder aufgegeben wird) ist die Bedingung Schwiegersohn nicht mehr da, das Geld geht zurück. Ist für mich logisch, weil es eine ganz klare mathematische Abfrage wie man sie zB in jedem PC-Programm findet ist. Es kann natürlich sein das Mathematische Probleme dieser Art für den Einen oder Anderen nicht logisch sind, aber das sprengt dann zugegeben meinen Horizont - ich kann dem Diskurs dann nicht mehr folgen.
 
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AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder habe ich ein falsches Selbstbild von mir oder du ein falsches von dir. Ich halte meines für richtig!

Richtig ~ Falsch
Null ~ Eins
Nur zwei gegensätzliche Möglichkeiten ~
Binärlogik vom Allerfeinsten!

Ich bin für die dritte Möglichkeit ~ welche Du noch nicht bedacht hast.

Und wenn du der Meinung bist das Richer ach so intelligent sind dann gratuliere mal denen im Deutschen Reich die haben ja bewiesen was für intelligente Gesetze Sie machen!

Das ist schon wieder ein logischer Fehlschluss, auch Zirkelschluss genannt. Bereits Aristoteles hatte sich mit der formalen Logik, auch klassische Logik genannt ausreichend beschäftigt und untersuchte nicht nur die Inhalte, sondern auch die Form der Logik. Dabei kam er auf 271 logischen Fehlschlüssen. Tatsächlich aber sind es noch viel mehr...

Der Fehler ist, dass Du hierbei die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich gleichsetzt. Dies führt zu unlogischen Aussagen ~ sowohl die Form als auch der Inhalt dieser Aussage sind falsch.

Übrigens ich tippe hier einfach so hinein ohne wirklich auf die Rechtschreibung zu achten, bin ich weil ich nicht darauf aufpasse und es mir egal ist, kein Intellektueller oder ist die Kritik an der Rechtschreibung nur kleinkariertes Nörgeln um nicht auf das Thema einghen zu müssen und wem schlecht machen zu können.

Das mache ich auch und ich bemängel weder Rechtschreibfehler, noch Tippfehler. Form, Formung und Formatierungen der Sprache sind mir persönlich nebensächlich und sagen nicht viel über die tatsächlichen Inhalte und Substanzen der Sprache aus.

Meiner Meinung nach begreifst du gar nicht wovon ich rede, nähmlich davon das Gesetze und Rechtsprechung in einem nicht unerheblichen Umfang nicht logisch oder intelligent sind , das ist eigentlich wo ich die Disskussion hinlenken wollte.

Tatsächlich kann ich Deinen Gedanken nicht folgen und begreife Deine Empörung gegen ein ethisch und rechtlich völlig unbedenkliches Urteils des Deutschen Bundesgerichtshof nicht.

Das Urteile (Rechtsprechung) nicht logisch sein sollen, kann ich nicht verstehen, denn es gilt die deduktive Logik von den Gesetzen zum Urteil hin.

Das Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen, welche von der Politik beschlossen und erlassen werden nicht logisch sind, liegt an der Logik selbst.
Die Politik und die Gesetzgebung haben im Unterschied zur Rechtsprechung der Justiz eben keine vorgegebene Logik, welche man zu befolgen hätte. Demnach können mehrere Logische Formen zur Anwendung kommen.

> Formale und klassische Logik nach Aristoteles ~ mit deduktiven oder induktiven Beweisführung
> moderne Logik nach Frege (Sammelbegriff für verschiedene neue Formen)
> Sprachlogik nach Wittgenstein (in Politik beliebt im Wahlkampf und bei Kampagne und Gegenkampagne sowie bei Propaganda)
> dialektische Logik nach Hegel (multidimensionale Brennlogik aus These, Antithese und Synthese, welche dann wieder die neue These darstellt usw...)
> Or-Om-Logik nach Krause
> Fuzzylogik
usw...

Wie Du erkennst ist die Logik sehr umfangreich und eben nicht immer gleich. Daher kommen diese unlogischen Gedanken, welche durchaus logische Inhalte tragen können und umgekehrt können logische Gedanken mit Beweisführung auch in der Umkehrlogik doch unlogische Inhalte haben.


Fortsetzung folgt!
 
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AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Das einzige wo du Recht hast ist das es im Deutschen Recht wirklich die Paragraphen gibt wo eine Rückforderung von Geschenken aus Undank möglich ist, so verückt das auch ist! Das wusste ich wirklich nicht verzeihe den Fehler!

Also ich will weder Recht haben noch Recht bekommen, sondern ich will DENKEN und mich und mein Denken, Meinen und Fühlen hier zum Ausdruck bringen.

Verrückt ist eben nicht die Norm, da aber die Gesetze nun mal die Norm darstellen, können sie nicht verrückt sein. (ganz einfache formale Logik)

Im übrigen ist ein Freund von mir Anwalt und ich habe mit diesem schon oft diskutiert und seine Endausage als Fachmann war das wir viele schlechte und falsche Gesetze haben, aber deiner Meinung nach wird sich der ja auch nicht auskennen!

Anwälte sind eben keine Richter, auch diesen Umstand gilt es zu beachten!

Lustig habe ich auch die Bemerkung gefunden das jemand das Urteil gerecht findet, als ob Gerechtigkeit irgendetwas mit Logik zu tun hätte.

Gerechtigkeit ist mehr ein Gefühl. Aber es gibt auch eine gefühlte Logik. siehe Krauses Or-Om-Logik oder Kaisers Spirallogik.....

Alles andere sind nur mehr Wiederholungen die nichts bringen, entweder man begreift die Thematik oder nicht, mein Eindruck ist die meisten begreiffen sie eher nicht, aber macht nichts nicht jeder hat Intellekt.

Huuups ~
aber über den Intellekt kann man hinaus. Der Verstand ist die Schaltzentrale des Intellekts, wenn man dies so pauschal mal sagen darf.....
Nur über die verstandesgemäße Erfahrung hinaus, kann man kontemplative Erlebnisse und Erfahrungen erleben ~ bei Kant heißt dies übrigens Transzendentale Elementarlehre aus Kritik der reinen Vernunft.
 
AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Mir gefällt auch dein Satz intellektuelle Fehlschlüsse die peinlich sind!

Kannst du mir bitte sagen wo der intellektuelle Fehlschluss ist, wenn ich behaupte das, ganz egal ob an den Sohn oder den Schwiegersohn, eine Schenkung an Eheleute, die nicht bedingt gemacht wird, sondern ganz normal, nicht rückforderbar sein soll,da der Schenkende zum Zeitpunkt der Schenkung sehr wohl wusste das eine Ehe auch scheitern kann und damit rechnen konnte. Das daher die Annahme der Richter das die Grundlage der Schenkung ein ewiger Weiterbestand der Ehe ist, irreal in der heutigen Welt ist und das man alls Schenker eben nicht von einem Weiterbestand der Ehe ausgehen kann sondern auch mit einem Scheitern rechnen muss.

Jetzt erkläre mir mal du Gescheiter was an dieser Argumentaion, logisch, nicht rechtlich, falsch ist?????????

1. Der Sachverhalt wurde unzureichend erhellt. Wahrscheinlich hast Du selbst nur die Nachrichten gehört und sofort logisch geurteilt. Dabei sollte man doch wissen, wie Nachrichten funktionieren.

2. Du hast keine Ahnung vom Deutschen Recht und deshalb sind logische Rückschlüsse formell unlogisch.

3. Die Aussage, dass ein ewiger Weiterbestand der Ehe irreal ist :haare: ~ Hutschnurr spreng :haare: PENG!
Es tut mir für Dich sehr leid, wenn Du so denkst. :trost:

Aber ich verrate Dir was: Meine Großeltern waren über 50 Jahre sehr glücklich verheiratet ~ bis dass der Tod sie aus dem Leben riss und beide auf ewig vereinte. :zauberer2

Wenn Du die Institution der Ehe als eine zeitlich begrenze Lebensabschnittspartnerschaft degradierst, wirst Du niemals glücklich werden können. Na ja Intellektuelle können meiner Meinung eben auch nicht glücklich werden, weil der Verstand eben die Gefühle der Menschen blockiert und die Gefühle aber das Benzin unseres Lebens unserer GANZEN Lebendigkeit sind.

meint
Axl
 
AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Mir gefällt auch dein Satz intellektuelle Fehlschlüsse die peinlich sind!

Kannst du mir bitte sagen wo der intellektuelle Fehlschluss ist, wenn ich behaupte das, ganz egal ob an den Sohn oder den Schwiegersohn, eine Schenkung an Eheleute, die nicht bedingt gemacht wird, sondern ganz normal, nicht rückforderbar sein soll,da der Schenkende zum Zeitpunkt der Schenkung sehr wohl wusste das eine Ehe auch scheitern kann und damit rechnen konnte. Das daher die Annahme der Richter das die Grundlage der Schenkung ein ewiger Weiterbestand der Ehe ist, irreal in der heutigen Welt ist und das man alls Schenker eben nicht von einem Weiterbestand der Ehe ausgehen kann sondern auch mit einem Scheitern rechnen muss.

Jetzt erkläre mir mal du Gescheiter was an dieser Argumentaion, logisch, nicht rechtlich, falsch ist?????????

Die Ehe wurde „erfunden“ um eigentlich genau diese Probleme zu umgehen; man sollte niemals vergessen, dass das Eherecht, also das Recht auf Namensanspruch für sich, seiner Frau und den gemeinsamen Kindern über viele, viele Jahrtausende nur dem Adel vorbehalten war, es erst in der Menschheitsgeschichte im Staat unter Kaiser Augustus möglich war; - nämlich mit seiner: „Herrschaft der Freigelassenen“ wo auch „Mindere“ als Mit- Bürger volles Bürgerrecht, als Namens- Besitz und Erbrecht bekamen, - dies droht nun verloren zu gehen, nämlich durch die Absurdität der Ehescheidung; die Menschen sind eben nicht in der Lage zu erkennen: schließe ich eine Ehe (eine vertragliche Vereinbarung), auf Dauer mit allen Konsequenzen, oder lebe ich so zusammen.

Mit diesen Veränderungen im Familien- und Sorgerecht, wo gestaffelt nach Einkommen auch der strukturelle Aufbau der Eigenverantwortung vom Staat übernommen wird (= beide Eltern gehen arbeiten, die Kinder werden ganztagsbetreut, die Familie wird, auf Grund des Geldmangels vom Staat bestimmt) sind nur Reiche dann in der Lage selbst zu entscheiden, auch das klassische Familienmodell mit Pflichten und allen daraus erwachsenen Rechten in Anspruch zu nehmen. Damit entwickeln wir uns wieder zurück in ein altrömisches Gesellschaftsmodell der: Patrizia und Plebejer. - Es kommt wieder der Adel!

http://de.wikipedia.org/wiki/Patrizier

http://de.wikipedia.org/wiki/Plebejer

http://books.google.at/books?id=8K6...errschaft der Freigelassenen Augustus&f=false

Gruß
K. M.
 
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AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Die Ehe wurde „erfunden“ um eigentlich genau diese Probleme zu umgehen; man sollte niemals vergessen, dass das Eherecht, also das Recht auf Namensanspruch für sich, seiner Frau und den gemeinsamen Kindern über viele, viele Jahrtausende nur dem Adel vorbehalten war, es erst in der Menschheitsgeschichte im Staat unter Kaiser Augustus möglich war; - nämlich mit seiner: „Herrschaft der Freigelassenen“ wo auch „Mindere“ als Mit- Bürger volles Bürgerrecht, als Namens- Besitz und Erbrecht bekamen, - dies droht nun verloren zu gehen, nämlich durch die Absurdität der Ehescheidung; die Menschen sind eben nicht in der Lage zu erkennen: schließe ich eine Ehe (eine vertragliche Vereinbarung), auf Dauer mit allen Konsequenzen, oder lebe ich so zusammen.

Mit diesen Veränderungen im Familien- und Sorgerecht, wo gestaffelt nach Einkommen auch der strukturelle Aufbau der Eigenverantwortung vom Staat übernommen wird (= beide Eltern gehen arbeiten, die Kinder werden ganztagsbetreut, die Familie wird, auf Grund des Geldmangels vom Staat bestimmt) sind nur Reiche dann in der Lage selbst zu entscheiden, auch das klassische Familienmodell mit Pflichten und allen daraus erwachsenen Rechten in Anspruch zu nehmen. Damit entwickeln wir uns wieder zurück in ein altrömisches Gesellschaftsmodell der: Patrizia und Plebejer. - Es kommt wieder der Adel!

http://de.wikipedia.org/wiki/Patrizier

http://de.wikipedia.org/wiki/Plebejer

http://books.google.at/books?id=8K6...errschaft der Freigelassenen Augustus&f=false

Gruß
K. M.

Das finde ich sehr interessant...

Vielen Dank Kultus
und
lieben Gruß
Axl
 
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AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Verzeihe mir das ich anderer Meinung bin lieber Aktiv Freidenker!

Fakt ist das, wenn wir das Jahr 1945 als Stunde Null nehmen, seit diesem die Rechtssprechung von allen Richtern so war, dass eine Rückforderung in den gegebenen Fall nicht möglich war, jetzt das geändert wurde das es möglich ist!

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, entweder die Richter und Gesetzemacher von 1945 bis 2010 waren alle dumm und haben das falsche gemacht, oder die heute die Rechtssprechung geändert haben sind dumm und machen das falsche!

Deine Erklärungen und teilweise Wortgewaltigen Erklärungen sind, sei mir nicht böse, nicht intellektuell, sondern mehr der verzweifelte Versuch glaubhaft zu wirken in einer Sache die Falsch ist!

Das Urteil ist schlicht und ergreifen falsch und dumm vom logischem Standpunkt aus, vom rechtlichen oder geschichtlich gewachsenen Standpunkt beurteile ich nicht!

Aber eine Diskussion erscheint mir nicht statt zu finden über einen logische Gedankengang bei der Thematik, es haben sich alle auf Standpunkte zurückgezogen die Verdeidigt werden, Argumentiert in der Sache ist eigentlich nicht worden.
 
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