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OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Der liebe Forumsvater redet am Thema vorbei!

Das bei grober Täuschung und bei Betrug eine Schenkung zurückgefordert werden kann sehe ich auch voll ein und bin seiner Meinung. In diesem Fall wusste ja der Schenker nicht welches Risiko er hat und wurde getäuscht, dass trifft auf unseren Fall nicht zu.

Er begreift aber anscheinend nicht den feinen Unterschied.

Es gibt kein Gesetz, auch in Deutschland nicht, was ich weiß, dass eine Ehe zum halten verpflichtet, das Risiko des Scheiterns ist gegeben und ein jeder Schenkende muss das bei einer Schenkung mit einberechnen.

Die Argumentation der deutschen Richter ist rein Intellektuell schon Blödsinn von rechtlichen Vorschriften einmal abgesehen! Als Geschäftsgegenstand defacto das ewige Bestehen einer Ehe als Geschäftsgegenstand an zu sehen, nirgends auch in keinem Gesetz wird das vereinbart,nur die Richter haben das hineininterpretiert,ist Schwachsinn!

Jeder halbwegs bei Hirn seiende weiss das eine Ehe scheitern kann und das man eine Schenkung, will man dieses Risiko nicht tragen, einschränken muss, also eine bedingte Schenkung, oder eine Leihgabe oder ein Kredit, die Möglichkeiten hat man alle!

Oder sehr polemisch ausgedrückt zu argumentieren, ich habe das ja nur geschenkt weil ich geglaubt habe eine Ehe hält ewig, ist Schwachsinn.

Sollte es irgendwo im Eherecht einen Paragraphen geben der das halten einer Ehe voraussetzt oder sonst ein Gesetz, bitte zeige es mir lieber Forumsvater.

Ich habe eher den Eindruck du kannst intellektuell nicht folgen, oder willst nicht!

Logische Abhandlungen sind übrigens in allen Ländern die selben, sollte es zu verschiedenen Rechtsansichten kommen, denkt zu meist einer Blödsinn! Nicht immer, es gibt auch Situationen wo es wirklich verschiedene Ansichten geben kann, aber in dem Fall ist alles sehr simpel.

Geschenkt ist Geschenkt mit allen Risken. Ehen können scheitern und sind bewiesener Massen ein Risiko.
 
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AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Mit Forumsvater meinte ich natürlich das Forumsinventar, den Freidenker!

Schenkungen bei groben Undank zurückfordern zu können ist bei der intellektuellen Entscheidungsfindung übrigens auch Schwachsinn! Sollte es das rechtlich in einem Gesetz gben bitte zeige mir das! Das kann es höchstens in einem falschen Urteil geben, an das alle glauben!

Wenn du den genauen Prozessinhalt wissen wilst - bitte Goggln und ich erkläre das nicht aus Unwissenheit zur Dumheit ich weiss wovon ich spreche, bin leider Intellektueller, was du natürlich bezweifeln darfst, jeder soll sich da im Forum seine eigene Meinung bilden, werde dir deine Falsche nicht wegnehmen!
 
AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Es gibt aber im Östereichischen Recht, ich weis nicht wie es im Deutschen ist, ein Rückforderungsrecht der Allgemeinheit, wenn der Schenker aufgrund der Schenkung Sozialhilfe beziehen muss, da er selbst nicht mehr über genügend Mittel verfügt.

Das wurde in der Rechtsprechung so geregellt, da der Beschenkte sich ungerechtfertigt Bereichert haben soll, der Zweck der Übung war aber das die alten Menschen nicht alles Ihren Kindern schenken und dann die Sozialhilfe das Pflegeheim zahlen muss.

Ich halte diese Regelung die was ich weis nur durch die laufende Rechtssprechung gedeckt wird, was ich weis, es gibt nirgends ein dezitiertes Gesetz, für falsch.

Entweder man ist mündig und verschenkt etwas im vollem Bewustsein der Folgen oder man ist unmündig. Die Absicht die Allgemeinheit vor Kosten zu schützen, ist verständlich, aber die Freiheit des einzeln zu entscheiden was er macht wiegt schwerer. Eine typische Rechtssprechung um den Staat Einnahmen zu sichern, intellektuell auch unhaltbar, ist aber so in Österreich!
 
AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

WIKIPEDIA erklärt das ganz gut zu finden unter "Schenkung"
 
AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Im übrigen möchte ich nur darauf hinweisen, dass viele Teile der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, intellektuell betrachtet falsch sind!

Als extremes Beispiel möchte ich nur die Gesetze und Rechtsprechung im dritten Reich anführen, was dort als Recht verkauft wurde, war nicht nur falsch sondern gefährlicher Irrsinn!

Das ist auch heute in der Rechtssprechung und in Gesetzen oft der Fall.

Unser Beispiel mit der Schenkung an Eheleuten ist da eher noch eines der harmloseren!
 
AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Die Rückforderung bei groben Undank ist auf ein Jahr begrenzt laut WIKIPEDIA, halte wie gesagt das auch für intellektuell nicht halbar!

Klar das du am liebsten alles was dir nicht erklärbar ist als falsch ansiehst und halt lieber behauptst die anderen sind keine Intelektuellen sondern du hast Recht, so sind die Menschen eben.

Bin dir über deine Zynik nicht böse bin das gewohnt! Wer gibt schon gerne zu das er etas nicht versteht?

Und ja ich habe eine hohe Meinung von meinem Intellekt, ist das schlecht, soll ich mich dümmer stellen als ich bin, aber wie gesagt glaube was du willst!
 
AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Mit Forumsvater meinte ich natürlich das Forumsinventar, den Freidenker!

Wenn du den genauen Prozessinhalt wissen wilst - bitte Goggln und ich erkläre das nicht aus Unwissenheit zur Dumheit ich weiss wovon ich spreche, bin leider Intellektueller, was du natürlich bezweifeln darfst, jeder soll sich da im Forum seine eigene Meinung bilden, werde dir deine Falsche nicht wegnehmen!

Hmmm..und das nach noch nicht einmal 10 Beiträgen hier...ist schon wieder jemand mit Tarnkappe unterwegs?

Der Begriff Intellektueller sagt überhaupt nichts aus. Auf Rechtschreibung ist das schonmal nicht bezogen. Solche Fehler von einem angeblich überqualifizierten und megaweitergebildeten Kaufmann... that ist strange. Aber ich will nicht weiter das Thema stören, ist mir nur aufgefallen...
 
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AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden

Die Rückforderung bei groben Undank ist auf ein Jahr begrenzt laut WIKIPEDIA, halte wie gesagt das auch für intellektuell nicht halbar!

Klar das du am liebsten alles was dir nicht erklärbar ist als falsch ansiehst und halt lieber behauptst die anderen sind keine Intelektuellen sondern du hast Recht, so sind die Menschen eben.

Bin dir über deine Zynik nicht böse bin das gewohnt! Wer gibt schon gerne zu das er etas nicht versteht?

Und ja ich habe eine hohe Meinung von meinem Intellekt, ist das schlecht, soll ich mich dümmer stellen als ich bin, aber wie gesagt glaube was du willst!

Also zur Abwechslung solltest Du uns doch mal bitte aufklären, warum es zu diesem Urteil kam und wie der Richter dieses Urteil begründete. Evtl. so hoffe ich ja, hast Du das Urteil und deren Begründung gelesen.

Also sei so lieb und stelle und doch Deine hoch-intellektuellen Gedanken in GANZHEIT vor, damit auch ich Dich verstehen kann ~ mein Lieber

erbittet
Axl
 
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