Noch eine Frage - die bitte allgemein verstehen:
wenn Ihr 2 Leute (oder Gruppen) nicht sonderlich gut kennt, beide aber "mögt" und sich zwischen diesen beiden ein Streit entwickelt:
ist "Raushalten" dann als Entscheidung zu werten?
Haben dann die "Parteien" das Recht, eine Entscheidung "Für bzw. Gegen" zu verlangen?
Wie würdet Ihr Euch dann verhalten, wenn Ihr Euch nicht entscheiden wollt und dabei wißt, daß diese Weigerung den Bruch mit einer oder beiden Seiten bedeutet?
LG, wirrlicht
wenn Ihr 2 Leute (oder Gruppen) nicht sonderlich gut kennt, beide aber "mögt" und sich zwischen diesen beiden ein Streit entwickelt:
ist "Raushalten" dann als Entscheidung zu werten?
Haben dann die "Parteien" das Recht, eine Entscheidung "Für bzw. Gegen" zu verlangen?
Wie würdet Ihr Euch dann verhalten, wenn Ihr Euch nicht entscheiden wollt und dabei wißt, daß diese Weigerung den Bruch mit einer oder beiden Seiten bedeutet?
LG, wirrlicht