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Wohin mit dem strahlenden Müll?

AW: Wohin mit dem strahlenden Müll?

Die Betreiber müssen die Kosten für die Stilllegung ihrer KKW und die Endlagerung selbst tragen. Diese Kosten sind im Strompreis berücksichtigt. Die Betreiber bilden daraus entsprechende Rückstellungen.



Das taugt nicht einmal als kabarettistische Einlage, Eule. :D

Sag' ich doch. Die Konsumenten, und wenn diese Rückstellung nicht reicht, springt der "Staat", also die Steuerzahler ein.
Ich meinte ja, die Rückstellungen sollten aus den Gewinnen gebildet werden.

Schade. Dabei hab' ich mich so bemüht;)

lg.eule
 
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AW: Wohin mit dem strahlenden Müll?

Glaubst du, daß Verfassungsschützer, die einen sicheren Job mit gutem Einkommen, einiges Erspartes auf der Bank, eventuell ein Eigenheim und sogar eine ordentliche Erbschaft in Aussicht haben, diese materielle Besserstellung gegenüber 2/3 der armen Teufel gegen echte Demokratie und Sozialstaatlichkeit, so wie im GEISTE des Grundgesetzes vorgesehen, eintauschen würden? Gar ein materielles oder persönliches RISIKO eingehen? Ist es da für einen Verfassungsschützer nicht opportuner, später sagen zu können, man habe doch "von nichts gewusst" und für dieses Land nur "das Beste" tun wollen? Was unterscheidet denn Verfassungsschützer von dem 1/3 der Bevölkerung, die eben jenen Stand bilden, der von der Einkommenssituation und den Urlaubs- und Fernsehgewohnheiten am besten zu einem passt? Als Gutmensch ist man doch von der Gnade gesegnet, ein ganzes Leben lang nichts merken zu müssen und stattdessen am Kaminfeuer im Kreis des philosophischen Surf- und Skiclubs darüber nachsinnieren zu können, welche Kindheitstraumata mit mißhandelten Sparschweinen die anderen 2/3 davon abhält, aktiver und lebensbejahender nach der Weltherrschaft zu streben. Es heißt im Grundgesetz zwar, daß alle Gewalt vom Volke ausgeht, aber wenn es um den eigenen Vorteil geht, dann scheint dieser Satz keineswegs eindeutig...

nun, was du hier beschreibst, das ist Realität, zweifelsfrei. Dennoch möchte ich diese Mentalität z.B. dem Bundesverfassungsgericht nicht mehrheitlich unterstellen. Wie sehr gegebene Absicherung im System die Nutznießer realitätsblind macht, das sehen wir ja auch hier im df. Meinst du, es ist wirklich so schlimm? Für möglich halte ich es schon. Und ja, auch, wenn die Macht von wenigen Mitgliedern des Volks ausgeht, kann man es so auslegen. Gemeint ist es so aber nicht.
 
AW: Wohin mit dem strahlenden Müll?

nun, was du hier beschreibst, das ist Realität, zweifelsfrei. Dennoch möchte ich diese Mentalität z.B. dem Bundesverfassungsgericht nicht mehrheitlich unterstellen. Wie sehr gegebene Absicherung im System die Nutznießer realitätsblind macht, das sehen wir ja auch hier im df. Meinst du, es ist wirklich so schlimm? Für möglich halte ich es schon. Und ja, auch, wenn die Macht von wenigen Mitgliedern des Volks ausgeht, kann man es so auslegen. Gemeint ist es so aber nicht.

Es wäre auf jeden Fall für alle gesünder, wenn das Bundesverfassungsgericht weniger Garzeit bräuchte, um den undemokratischen Systemmüll genießbar zu machen. Vielleicht fehlt noch etwas Dampf?
 
AW: Wohin mit dem strahlenden Müll?

Unsere Stromkonzerne haften, wenn ich mich recht erinnere, mit einem gedeckelten Betrag, ich meine, es sind 5 Mrd.€, mit dem man im Falle einer Katastrophe nicht weit käme.

Die Deckungsvorsorge beträgt sogar nur 2,5 Mrd. Euro je Schadensfall.
Damit käme man im Fall einer Katastrophe wie in Fukushima tatsächlich nicht weit.

Von den 2,5 Mrd. Euro sind 256 Mio. Euro über eine Haftpflichtversicherung bei den allgemeinen Versicherungsgesellschaften gedeckt. Die verbleibenden 2,244 Mrd. Euro werden durch eine Solidarvereinbarung der Muttergesellschaften der Kernkraftbetreiber aufgebracht. Der Nachweis kurzfristig verfügbarer, liquider Mittel der Solidarpartner wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer testiert.

Für darüber hinausgehende Beträge haftet ein Anlagenbetreiber (einschließlich der Muttergesellschaft) mit seinem gesamten Vermögen.

wer unser System kennt und weiß, was da geschrieben steht, und was damit gemeint sein dürfte, der braucht kein Verschwörungstheoretiker zu sein, wenn er annimmt, dass diese Bestimmungen beschlossen wurden, um die Genehmigung zu erhalten und dass von privater Seite davon ausgegangen wurde, dass sie Mittel und Wege finden werden, um auch diese Kosten dem Steuerzahler aufzudrücken.

Auf deine Diskussionsebene der Unterstellungen möchte ich mich nicht begeben.
 
AW: Wohin mit dem strahlenden Müll?

Für darüber hinausgehende Beträge haftet ein Anlagenbetreiber (einschließlich der Muttergesellschaft) mit seinem gesamten Vermögen.


Auf deine Diskussionsebene der Unterstellungen möchte ich mich nicht begeben.

Gehören deine Gedanken denn nun zu deinem gesamten Vermögen, Hartmut, oder wird das denken für dich selbst kleingeschrieben und durch eine viel Grössere Holding ersetzt?
 
AW: Wohin mit dem strahlenden Müll?

Es wäre auf jeden Fall für alle gesünder, wenn das Bundesverfassungsgericht weniger Garzeit bräuchte, um den undemokratischen Systemmüll genießbar zu machen.

Tatsächlich passt die Endlagerung des Atommülls in Deutschland nicht so recht in die Demokratie.
Wie scriberius einleitend zu diesem Thread schrieb, will keiner den Atommüll vor seiner Haustür haben.

Wie also, Eurofighter, macht man den Atommüll "geniessbar"?
 
AW: Wohin mit dem strahlenden Müll?

Tatsächlich passt die Endlagerung des Atommülls in Deutschland nicht so recht in die Demokratie.
Wie scriberius einleitend zu diesem Thread schrieb, will keiner den Atommüll vor seiner Haustür haben.

Wie also, Eurofighter, macht man den Atommüll "geniessbar"?

So einfach in den Ruhestand schicken lässt er sich offenbar nicht. Man hätte ihn gar nicht erst entstehen lassen sollen. Aber bevor wir Zeit damit verschwenden, nachträglich überflüssigen Müll zu entsorgen, sollten wir lieber vordringlich zusehen, daß kein neuer mehr entsteht.
 
AW: Wohin mit dem strahlenden Müll?

Es wäre auf jeden Fall für alle gesünder, wenn das Bundesverfassungsgericht weniger Garzeit bräuchte, um den undemokratischen Systemmüll genießbar zu machen. Vielleicht fehlt noch etwas Dampf?

:ironie: Das werde ich sofort den rechtsstaatlichen-system-immanenten Bundesverfassungsrichtern in Karls-ruhe(sanft) :ironie: melden ...:lachen:
 
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AW: Wohin mit dem strahlenden Müll?

So einfach in den Ruhestand schicken lässt er sich offenbar nicht.

Vielleicht liebäugeln da gewisse Leute mit der neuen EU-Richtlinie zur Entsorgung radioaktiver Abfälle?

Die Richtlinie geht zwar von dem Grundsatz aus, dass abgebrannte Brennelemente und radioaktiver Abfall in dem Mitgliedstaat entsorgt werden sollen, in dem sie entstanden sind. Daneben sieht die Richtlinie aber auch die Möglichkeit der Verbringung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente in andere Mitgliedstaaten der EU oder in Drittstaaten vor. Allerdings müssen in diesen Staaten bereits Endlager in Betrieb sein und zwar solche, die strengen Kriterien entsprechen.

Die Mitgliedstaaten müssen nun der EU-Kommission innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie, also spätestens bis zum 23.08.2015, ihre nationalen Entsorgungsprogramme übermitteln.
Bin gespannt, was Deutschland übermitteln wird. :D
 
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