Uffzach
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Hier lautete die Antwort : ja. Warum? Weil die Frage eine Frage nach der Existenz entsprechenden Rechtes ist und auf Seiten des Staates besteht das Recht, ja sogar die Pflicht, auch Menschenleben einzusetzen, um Freiheitsrechte zu verteidigen.Wenn Ihnen die 3. Person Singular von 'dürfen' im Indikativ nicht gefällt,, ersetzen Sie es einfach duch 'berechtigt'. Das liest sich dann wie folgt.
Berechtigt die Verteidigung des Erhalts der Meinungsfreiheit den Einsatz von Menschenleben?
Das mag einem Moralisten so scheinen, weil wenn der Moralist von "Recht" redet, er von irrationalen Vorstellungen ausgeht. Tatsächlich muss aber rationalerweise nur das gesetzte Recht anerkannt werden und da gibt es keine Kollision.Und ob es das kann, denn sonst hätte ich die Themenfrage nicht gestellt. Nicht nur Moralen, auch Rechte können miteinander kollidieren.
Auch. Erstlich und letztlich unterscheiden sich in diesem Falle nicht.Und erstlich?
Irrationale Assoziationen zu meinen Worten auf Seiten von irrationalen Lesern können natürlich nicht ausgeschlossen werden.Da ist die Katze aus dem Sack! Wildwest in deutschsprachigen Ländern, damit Wutbürger nicht nur durchgeknallt dummschwätzen können, sondern auch gleich noch drauflosballern? Das hätte uns ja gerade noch gefehlt und wäre der Meinungsfreiheit sicher nicht förderlich.
Derweil ist die Sachlage wirklich ganz klar: Das Gewaltmonopol des Staates ist keine Sache von Gottes Gnaden, sondern es wird demokratisch legitimiert delegiert. Die Staatsbürger verleihen dem Staat die Gewalt ihre Angelegenheiten zu regeln. Diese Gewalt ist in einem demokratischen Rechtsstaat geteilt. Zur Exekutivgewalt zählen Polizei und Militär, die zur Erfüllung staatlicher Aufgaben über Waffengewalt verfügen. Wird die Staatsgewalt nicht im Sinne der Legitimation einsesetzt, im Sinne der Interessen der Staatsbürger, dann verliert sie ihre demokratische Legitimation. Letzteres kann eintreten dadurch, dass der Staat seine Gewalt gegen die Staatsbürger einsetzt oder durch Untätigkeit des Staates bei Gefährdung der Interessen der Staatsbürger. Logische Konsequenz ist dann, dass im letzten Falle die Gewalt an die Bürger zurückgegeben wird und im ersten Falle die Bürger sich vom Staate lossagen und gegen ihn Gewalt ergreifen.