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Bei dem Bemühen um möglichst objektive Meinungsbildung
ist besonders wichtig, dass die Informations-Puzzlesteine
aus verschiedenen Perspektiven zusammengetragen werden.
Doch auch bei ausreichender Faktenlage gilt im Zweifel bei den seriösen Medien meist (noch) der Vorrang einer Wahrung von zeitlicher und/oder örtlicher Zurückhaltung gegenüber dem reinen Sensationsjournalismus.
Wenn unsere seriösen Medien etwas (noch) nicht berichten, dann werden sie ihre gewichtigen Gründe dabei haben, denn die Verbreitung von Falschinformationen kann in den Nachfolgeprozessen sehr teuer werden, wie man ja auch im Fall Kachelmann gesehen hat.
Aber so einfach ist es denn doch nicht wie Neugier meint, denn das rechtliche Gehör betrifft nicht die Indizien, sondern die davon betroffenen Menschen.
Und im Anwaltsprozess vor den (ersuchten) Landgerichten bestimmen Stellvertreter des Rechts darüber, was an Indizien herangezogen werden soll - und was nicht!
Das Rechtliche Gehör scheint also kein Recht auf ein Ruhekissen,
würden wir dabei die Rechtsfigur des Gesetzlichen Richters - als unbeteiligter Dritter (!) - vermissen.
Überhaupt nicht. Darin besteht ja die besondere Stärke der Redekunst eines Anwalts, ein Gericht zu überzeugen. Der überzeugendere Redner gewinnt und die Gerechtigkeit verliert, denn wo wird mehr gelogen und überzeugender argumentiert, als eben bei Gericht?
Natürlich sind postulationsfähige Rednereigenschaften vorstellbar, mit denen man die Gerechtigkeit bewusst "an die Wand " fahren kann, um diese dann sofort wieder prozessökonomisch in allen daran haften bleibenden Details "von der Wand abzukratzen".
Auch darüber berichten unsere Medien selbstverständlich nicht.
„Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. … In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung. … In der repräsentativen Demokratie steht die Presse zugleich als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung.“
„Presseunternehmen müssen sich im gesellschaftlichen Raum frei bilden können. Sie arbeiten nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen und in privatrechtlichen Organisationsformen. Sie stehen miteinander in geistiger und wirtschaftlicher Konkurrenz, in die die öffentliche Gewalt grundsätzlich nicht eingreifen darf. … doch ließe sich etwa auch an eine Pflicht des Staates denken, Gefahren abzuwehren, die einem freien Pressewesen aus der Bildung von Meinungsmonopolen erwachsen könnten.“
(https://de.wikipedia.org/wiki/Spiegel-Urteil)
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