EarlyBird
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Jep, ich auch - was ich meinte war die kirchenrechtliche Seite (ich weiß allerdings nicht wie das bei den Evangelen ist):
Die Taufe ist ein 'unauslöschliches Siegel' - einmal getauft, bist und bleibst du Christ, da kannst du tun was du willst...
Der 'Austritt' ist ein zivilrechtlicher Schritt - du kündigst die Mitgliedschaft im 'Verein der Kirchenbeitragszahler' -
für die Kirche hat das nur die Folge, dass sie den von dir nicht mehr einfordern können - du bleibst aber im Taufbuch
(Mitgliederverzeichnis) eingetragen mit dem Vermerk "deficit a fidei" (ist vom Glauben abgefallen). Solltest du wieder
'eintreten' wollen, ist dazu nur eine Willenserklärung nötig - du brauchst/kannst nicht nochmals getauft werden...
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein: http://kirchensite.de/index.php?myELEMENT=79461
Wer von WIEDEREINtritt spricht, erkennt - vielleicht auch nur versehentlich - den AUStritt an!
Klar, getauft ist getauft. Ereignisse kann man nicht rückgängig machen.
Man kann aber die DEUTUNG von Taufe ändern - von der Deutung der Kirche, dass man durch die Taufe von der Erbsünde befreit und in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen wird - was ja an sich schon widersinnig ist, ein Säugling KANN ja noch gar nicht glauben - in die Deutung, dass der Kopf mit etwas Brimborium drumrum mit Wasser begossen wurde und die Ausführenden sich einbildeten, dass das irgendwas bewirken würde.
Mitglied der Kirche wurdest du in Wirklichkeit durch die EINTRAGUNG INS TAUFREGISTER, bzw die stillschweigende Duldung des von der Kirche beschlossenen Rechts durch Eltern und Gesellschaft!
Und Mitgliedschaften kann man kündigen - jedenfalls religiöse Zwangsmitgliedschaften.