Das Recht auf subjektives Nichtwissen schützt die Würde des Menschen. Den Rechtsvorteil des wahren Nichtwissens sollte man nicht leichtfertig schon dadurch aufs Spiel setzen, dass man auf die Umkehr der Beweislast verzichtet.
Dann verstehen wir uns ja: Ich habe auch keine Ahnung als derjenige, der ich nicht bin und hier nichts zu sagen habe. Deshalb habe ich ja auch nur zitiert. Beruhige Dich: Unserer Würde und Rechte können wir nur dadurch subjektiv beraubt werden, wenn wir damit auch subjektiv freiwillig einverstanden sind!
Ich bin subjektiv selbstverständlich freiwilig problemlos damit einverstanden, dass Du freiwillig vorgibst, nicht verstanden zu haben, was ich nicht gemeint haben können sollte, denn allein durch das Vorliegen von tatsächlichem Nichtwissen können weder die Rechte noch die Würde eines Anderen verletzt werden.
Also sehe ich auch keinen Anlass Dir deine Würde und deine Rechte dadurch streitig machen, ausgerechnet durch das, was ich ganz persönlich dir hätte sagen wollen, falls überhaupt.
Bernies Sage