Das Zauberwort lautet öffentliches Interesse. Straftaten und Straftäter werden in unseren Rechtssystemen nicht weiter verfolgt, wenn der zuständige Staatsanwalt der Verfolgung der Tat kein besonderes, öffentliches Interesse unterstellt. Deshalb werden auch viele, kleine Straftaten überhaupt nicht verfolgt. Deshalb ist das Vorleben von Attentätern oft durch nicht strafverfolgte Delikte gepflastert.
Öffentliches Interesse besteht immer, wenn ein Minister usw. Opfer der Tat war oder man zur Abgabe der Strafanzeige einen Reporter der Bildzeitung mitbringt, weil dann Nichthandeln dazu führen würde, dass Polizei und Staatsanwalt in Artikeln der Bildzeitung vorkommen.