ichbinderichwar
Well-Known Member
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Am Schwein lassen sich ja viele gerne aus,sagte das aber bereits schon.Entschuldigt bitte meine Einmischung, aber mir scheint die "Sinnerfrage von Wortwahn" absolut unerheblich zu sein.
Es gibt zwar ein strenges Tierschutzgesetz aber für ein "Menschschutzgesetz" muss noch immer der "unantastbare" Art.1 des Grundgesetzes in der Konditioniertheit einer "würdevollen Leistungskondiktion" herhalten:
Die "würdevolle" Vergangenheit eines Wesens kann immer erst aufgrund eines zukünftiges Ereignis "nachbestimmt" werden.
Ob sich eine Sau -oder keine Sau - darum kümmert, das kann immer nur im Einzelfall bestimmt werden, da es ein "kollektiver Würdebegriff" nicht gibt, aber falls es ihn (theoretisch) gäbe, dieser auch als (praktischer) "Würgebegriff" dann kontraindikativ auslegbar wäre!