Es gibt keine 'D Staatsangehörigkeit'.
Behelf von der bpb:
Wie wird man deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger?
Um eingebürgert zu werden müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Man lebt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland.
- Man kann für sich (und seine Familie) finanziell sorgen.
- Man hat ausreichende Deutschkenntnisse.
- Man hat keine größeren Straftaten begangen und wurde deshalb nicht verurteilt.
- Man bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
- Man gibt seine alte Staatsangehörigkeit auf.
(
http://www.bpb.de/lernen/grafstat/p...-staatsbuergerin-oder-deutscher-staatsbuerger)
Mitnichten!
Die
deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen
Staat, der
Bundesrepublik Deutschland. Daraus werden – wie allgemein aus dem
Bürgerrecht – spezifische Rechte und Pflichten hergeleitet. Der Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit wird mit dem
Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen.
Deutscher im Sinne des
§ 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird.
Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (
Staatsangehörigkeitsausweis). Der deutsche
Personalausweis oder
Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren
Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit; sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist.
[2]
Alle deutschen Staatsangehörigen sind automatisch zugleich
Bürger der Europäischen Union.
Über die Definition des Staatsangehörigen hinausgehend bezieht sich der Artikel 116 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) auch auf die Kategorie des
deutschen Volkszugehörigen. Diese
ethnisch bestimmte Kategorie ist also nicht mit der des
deutschen Staatsangehörigen synonym. Seit der am 1. August 1999 in Kraft getretenen Gesetzesänderung
[3] kann die Gruppe der durch Artikel 116 definierten
Statusdeutschen allerdings als vernachlässigbar klein angesehen werden.
Rechtshistorisch ist der Begriff des Staatsangehörigen eine Abkehr von dem enger gefassten Begriff der
Bürgerschaft.
[4]
Die Deutschen selbst sagen mehrheitlich laut mehreren Untersuchungen, das entscheidendste Kriterium, um deutsch zu sein, sei die Anwendung der
deutschen Sprache.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangehörigkeit
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