plattbauer
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AW: Sei unverfänglich und gib nichts Konkretes preis
Ehe ich im nächten Thread substantiell antworten werde, möchte ich Ihnen vorab gratulieren. Ich hatte mit "conditio sine qua non" ganz bewusst eine Falle gestellt, in die Sie als Inhaber des Großen Latinums natürlich nicht getappt sind. Natürlich musste es "contraictio in adjecto" heißen. Congratulations !
B: Im Sinne der „Conditio-sine-qua-non-Formel“ aus der Rechtswissenschaft, welche kurzgefasst besagt, dass ein Vorgang oder eine Handlung dann eine „conditio qua non“ (hier besser im Plural: „conditiones sine quibus non“) sind, wenn sie als die notwendige Bedingung für eine bestimmte Tatsache und als ursächlich anzusehen sind. Diese Voraussetzung ist bei dem von Ihnen angeführten „eingefleischten Vegetarier“ m.E. nicht gegeben, handelt es sich doch weder um einen Vorgang noch eine Handlung, sondern um eine „contradictio in adjecto“. Insofern ist Ihre Fragestellung irreführend. Worauf Sie vermutlich abheben wollen, ist der Widerspruch zwischen dem Substantiv und dem hinzugefügten Adjektiv, der sich als ein „Widerspruch in sich“ zeigt. Darin kann ich Sie nur unterstützen, die Formulierung „entbeinter Vegetarier“ hätte näher gelegen, wobei aber auch "eingefleischt" durchaus einen gewissen Charme besitzt, wenn man einen Vorgang ähnlich wie "Einseifen" oder "Eincremen" unterstellt.
A: Als Mann vom Lande können Sie mir sicherlich erklären, wieso in ihrem Hühnerstall gestern ein befruchtetes Gipsei gefunden wurde? Wer war der Täter?
Ehe ich im nächten Thread substantiell antworten werde, möchte ich Ihnen vorab gratulieren. Ich hatte mit "conditio sine qua non" ganz bewusst eine Falle gestellt, in die Sie als Inhaber des Großen Latinums natürlich nicht getappt sind. Natürlich musste es "contraictio in adjecto" heißen. Congratulations !