AW: "Schwule Sau" - der öffentlich-rechtliche Blick auf Homosexuelle
Künstler sind eindeutig auch eine Minderheit, da ist die Schere breit
auseinander von berühmt mit Millionengage bis zu völlig unbekannt und hart an
der Existenzgrenze. Allen Künstlern gemeinsam ist, sie haben Eigenverantwortung
und betteln nicht um Gnade. Auch der ärmste Künstler ist sich der Würde
bewusst und übt Demut vor Leben und Tod.
Deshalb beschwert sich ein Künstler nicht über diskriminierende Fernsehsendungen,
er hat es selbst in der Hand und kann jede Erwähnung produktiv nutzen.
So trifft es Künstler besonders hart aber sie haben die beste Fähigkeit damit
umzugehen.
Homosexuelle leiden oft an sich selbst, an ihrer Selbststigmatisierung wie
viele Angehörige von Minderheiten in einer Demokratie in der nur die Mehrheit zählt.
Das ist (im juristischen Sinne) eben falsch:
Künstler:
- ob bildende (Kunstmaler, Bildhauer, u.s.w.),
- oder darstellende (Schauspieler, Tänzer, Gesang, u.s.w.)
sind in erster Linie Berufsgruppen!
- aber keine Minderheit, oder Randgruppe im rechtlichen Sinne; wie Körper- Geistigbehinderte, Migranten, Homos- oder andere soziale, rechtliche, b.z.w. auf Grund gesundheitlicher, sexueller Einschränkungen und Zuordnungen vom Gesetzgeber konstituierten Menschengattung.
Schließlich zeichnet einen guten Künstler sein Talent, sein Können und seine (auch universitäre) Ausbildung aus – und nicht dass er meschugge ist, hinkt, hatscht, homo- bi- trans- metro- dieser- oder jener Ethnie angehört, aus!
Ein Richter bildet auch ein eher kleines Klientel seiner Berufsgruppe, nimmt man deshalb lauter Mörder und Verbrecher, weil diese als Randgruppe der Gesellschaft dann besonders gute Richter abgeben?
Künstler im Zusammenhang seiner Proffessionalität, auf welchem Gebiet auch immer, ist letztendlich nur jemand, der ein abgeschlossenes Studium hat.