...und extra für dich, scilla, da du es ja nicht so mit Paragraphen, Recht und derartigen Begriffen hast:
Paragraphen des Österreichischen StGB bezüglich Hochverrat:
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.
Das heißt, wenn sich in Österreich Spearatisten, egal ob von einer ethnischen Minderheit oder nicht, mit Gewalt oder Gewaltandrohung abspalten wollen oder Staatsgebiet gewaltsam besetzen, machen sie sich nach geltendem Recht strafbar. U N W A H R ist, dass derlei Unternehmungen andere Staaten zum Einmarsch berechtigen würden.
Deine Rechtsauffassung mag komplementär sein, aber das ist letztendlich dein Problem.