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Peinliche AfD

Apropos "Schaumschläger"....
....AfD-Vogelscheuche Trixi.....
....diese hässliche AfD-Hexe...
...wohl den Bogen überspannt.
Ja, ja, das kann man wohl sagen!

@Nyan Cat :
Mit deiner Werbung für das "Zentrum für politische Schönheit" hast Du Dir keinen Gefallen getan getan, um Dich in Deinen ‚ satierisch‘ gut drauf seienden Kollegenkreisen als » Lari-Phari-Säer « in geständig vollendeter Täterschaft durch „Hetze gegen die Hetzer“ dem (nicht Ernst zu nehmenden?) Gespött Deiner Gegner auszusetzen!

Viele Grüße von Matthäus 7, Satz 1 bis Satz 3 in Verbindung mit einer aktuell 'Maas-gebenden Justiz", welche man eigentlich als anständiger Bürger besser nicht vergessen sollte! :)
.....
Strafgesetzbuch (StGB) (Deutschland)
§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
 
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Es kommt zusammen und ist sich doch nicht lieb.

Was ist das?

Die Sonne, die königlich Wonne ist der Justitia, der Frau in der Tonne Dieb, ihrer Unschuld am gemeinsamen Kinde, der Gerechtigkeit!

Das Knie.

Und doch leben sie miteinander in Harmonie. Wüten mal und kuscheln mal als gäbs Liebe nie. Als sei der Sinn ihr Leben zu zweit rein in Zwietracht und Gemeinsamkeit.

Was ist Harmonie?

Darüber vergessen sie beide die Welt, Halb-Mond der Unterscheidung und RotKreuz-Sternenzelt der Uneinigkeit gut gewählt?

Die Erlösung, letzter Akt.

Da nimmt selbst Diogenes um 12 Uhr reißaus, verlässt mit voller Montur, nackt mit Hut seiner Schlafmütze das Haus.
Rennt auf den Marktplatz macht Onanie. Für ihn gibts Gerechtigkeit im Frieden und in Wahrheit für den Menschen auch - in seinem Knie.

 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist übrigens der neue Wahl Song für die nächste Bundestagswahl der Alternative für Deutschl..., die subtil ihre Liebe und Bindung zum Nationalsozialismus bekennen wird, aber vermutlich bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit entgleisen wird, sofern nicht die beschädigte Demokratie durch freundliche Unterstützung der Medien jedes Tempolimit bis dahin verloren hat !

 
Hi.Hi, da kann ja einer nicht mal lachen, dass sich die Balken in seiner Gedankenraumzeit biegen! :D
Was interessiert mich schon Matthäus?
Das hast Du gesagt, nicht ich - aber ob auch nichtich?.... :cool:

Lenk bitte nicht ab von dem Balken in deinem "fehlenden" (=dritten) Auge, der dich zu einem Fan einer bedauernswerten "Flachen-Erde-Menschheit" machen lässt, die nicht mal richtig flachsen kann und Stroh dreschen, um wenigstens dieses Stroh sinnvoll in die Gehirne Anderer zu plazieren!

Was gibst Du mir, "mein Bürschle" - als "Dein Kumpelstilzchen" - denn dafür, wenn ich dieses Stroh zu Gold spinne?.....:rolleyes:

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Denkrechtlicher Bernieschentechnischer Hinweis: Nicht in allem, was so aussieht wie es ist, ist auch Seiendes drin!

@Nyan Cat :

Im Übrigen habe ich mich hier ausnahmsweise als "Dein Kumpelstilzchen" natürlich falsch geoutet - "leicht hamletiert wie es Euch gefällt" - ich bin doch kein Märchenverfälscher! :p

.....du kannst kein sicherlich kein Gold spinnen.
Verstehe ich JETZT nicht! - < ...kein sicherlich kein...> ?? Warum bist Du dann JETZT nur so in doppelter Verneinung positiv beunruhigt, wie Deiner doch überaus nützlichen Fragestellung (rasiermesserschaft nach Razor) zu entnehmen wäre? :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
wie Deiner doch überaus nützlichen Fragestellung (rasiermesserschaft nach Razor) zu entnehmen wäre?
Das war gar keine Frage. Bestenfalls eine rhetorische Frage. Also das mit dem echten Matthäus.

Natürlich weiß ich, dass du bloß den Phantasie-Matthäus aus dem christlichen Lügenbuch meintest. :)
 
Zum Teil wohl schon, aber die Anzeige war sicher nicht gewollt. Die Konsequenzen für ihre weitere politische Karriere wären auch nicht so toll, würde sie verurteilt würden. Dann kann sie zur NPD gehen. Die AfD würde sie vielleicht rauswerfen.

Es gibt keine großen Unterschiede zwischen der AFD und der NPD.
Die kannst du alle in einen Sack stecken und draufhauen, ohne den Falschen zu erwischen!
Im Prinzip ist die AFD das gleiche in grün, nur sind die indirekter, verlogener, bzw. scheinheiliger als die NPD. o_O
 
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Die AfD will nach außen hin seriös wirken, wogegen die NPD ihren Nazismus offen auslebt. Bei NPDlern ist es eine Ehre, wegen Volksverhetzung verurteilt zu sein. Bei der AfD nicht so. Das verschreckt die normalen Wähler, die in der AfD eine Protestpartei sehen.
 
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