KANTIG
Well-Known Member
- Registriert
- 21. Mai 2017
- Beiträge
- 16.230
Das gilt für "geregelte" Verfahren. In der Öffentlichkeit lebt jede Diskussion (siehe die verschiedenen Parteien, Zeitungen) von einer Art Schuldvermutung.Noch nichts von der Undschuldsvermutung gehört? Danach gilt ein Täter, selbst wenn er die Tat gestanden hat, solange als unschuldig, bis er rechtskräftig verurteilt ist. Und das ist, angesichts der Neigung der Menschen zur Vorverurteilung auch gut so.