KANTIG
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Bin auch gespannt und erlaube mir, ein paar Sätze herein zu stellen.Gutes Urteil.
Der erstinstanzliche Richter meinte:
...., er würde dem Bierladenbesitzer so gut wie nichts glauben. Es sei aber nicht gelungen nachzuweisen, dass dieser die anzüglichen Texte wirklich geschickt habe.
Daneben gibt es noch die Überlegung, daß die Veröffentlichung einer privaten Mitteilung erfolgte und Frau Maurer keine Zweifel über den Absender hatte - sorry: Für den Lokalbesitzer gilt die Unschuldsvermutung und die Beweislast obliegt der Frau Maurer.