J
janwal
Guest
AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden
Womit wir bei der Logik wären, man kann nicht über Äpfel sprechen wenn Birnen gemeint sind, also nochmal:
Es geht gar nicht um eine Schenkung an die Eheleute, sondern nur an den Schwiegersohn in seiner Funktion als Schwiegersohn und wenn er diese aufgibt (oder aufgegeben wird) ist die Bedingung Schwiegersohn nicht mehr da, das Geld geht zurück. Ist für mich logisch, weil es eine ganz klare mathematische Abfrage wie man sie zB in jedem PC-Programm findet ist. Es kann natürlich sein das Mathematische Probleme dieser Art für den Einen oder Anderen nicht logisch sind, aber das sprengt dann zugegeben meinen Horizont - ich kann dem Diskurs dann nicht mehr folgen.
.... wenn ich behaupte das, ganz egal ob an den Sohn oder den Schwiegersohn, eine Schenkung an Eheleute, die nicht bedingt gemacht wird, sondern ganz normal, nicht rückforderbar sein soll ....
Womit wir bei der Logik wären, man kann nicht über Äpfel sprechen wenn Birnen gemeint sind, also nochmal:
Es geht gar nicht um eine Schenkung an die Eheleute, sondern nur an den Schwiegersohn in seiner Funktion als Schwiegersohn und wenn er diese aufgibt (oder aufgegeben wird) ist die Bedingung Schwiegersohn nicht mehr da, das Geld geht zurück. Ist für mich logisch, weil es eine ganz klare mathematische Abfrage wie man sie zB in jedem PC-Programm findet ist. Es kann natürlich sein das Mathematische Probleme dieser Art für den Einen oder Anderen nicht logisch sind, aber das sprengt dann zugegeben meinen Horizont - ich kann dem Diskurs dann nicht mehr folgen.