J
janwal
Guest
AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden
Werter Herr Mengel
Der Sachverhalt den Sie als Diskussionsgundlage verwenden stimmt nicht. Es ging um eine Schenkung an den Schiegersohn und der muss das Geld zurückgeben. Wenn es dem eigenen Kind geschenkt worden wäre hätte es in diesem Fall kein Rückgabeproblem gegeben. Sieh auch hier und in etlichen anderen Jurablogs.#
Mal ganz davon abgesehen, das es das "OGH" in D gar nicht gibt. Ein wenig mehr selber informieren täte der Diskusiion gut.
Ich finde das Urteil gar nicht abwegig sondern gerecht, weil die Schwiegereltern das Geld ohne die Vorraussetzung einer existierenden Ehe niemals übergeben hätten.
MfG, janwal
???????Ein glattes Fehlurteil!
Werter Herr Mengel
Der Sachverhalt den Sie als Diskussionsgundlage verwenden stimmt nicht. Es ging um eine Schenkung an den Schiegersohn und der muss das Geld zurückgeben. Wenn es dem eigenen Kind geschenkt worden wäre hätte es in diesem Fall kein Rückgabeproblem gegeben. Sieh auch hier und in etlichen anderen Jurablogs.#
Mal ganz davon abgesehen, das es das "OGH" in D gar nicht gibt. Ein wenig mehr selber informieren täte der Diskusiion gut.
Ich finde das Urteil gar nicht abwegig sondern gerecht, weil die Schwiegereltern das Geld ohne die Vorraussetzung einer existierenden Ehe niemals übergeben hätten.
MfG, janwal
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