herbertmengel
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- Registriert
- 9. Februar 2010
- Beiträge
- 69
AW: OGH Urteil - Schenkungen an Ehepaare können zurückverlangt werden
Der liebe Forumsvater redet am Thema vorbei!
Das bei grober Täuschung und bei Betrug eine Schenkung zurückgefordert werden kann sehe ich auch voll ein und bin seiner Meinung. In diesem Fall wusste ja der Schenker nicht welches Risiko er hat und wurde getäuscht, dass trifft auf unseren Fall nicht zu.
Er begreift aber anscheinend nicht den feinen Unterschied.
Es gibt kein Gesetz, auch in Deutschland nicht, was ich weiß, dass eine Ehe zum halten verpflichtet, das Risiko des Scheiterns ist gegeben und ein jeder Schenkende muss das bei einer Schenkung mit einberechnen.
Die Argumentation der deutschen Richter ist rein Intellektuell schon Blödsinn von rechtlichen Vorschriften einmal abgesehen! Als Geschäftsgegenstand defacto das ewige Bestehen einer Ehe als Geschäftsgegenstand an zu sehen, nirgends auch in keinem Gesetz wird das vereinbart,nur die Richter haben das hineininterpretiert,ist Schwachsinn!
Jeder halbwegs bei Hirn seiende weiss das eine Ehe scheitern kann und das man eine Schenkung, will man dieses Risiko nicht tragen, einschränken muss, also eine bedingte Schenkung, oder eine Leihgabe oder ein Kredit, die Möglichkeiten hat man alle!
Oder sehr polemisch ausgedrückt zu argumentieren, ich habe das ja nur geschenkt weil ich geglaubt habe eine Ehe hält ewig, ist Schwachsinn.
Sollte es irgendwo im Eherecht einen Paragraphen geben der das halten einer Ehe voraussetzt oder sonst ein Gesetz, bitte zeige es mir lieber Forumsvater.
Ich habe eher den Eindruck du kannst intellektuell nicht folgen, oder willst nicht!
Logische Abhandlungen sind übrigens in allen Ländern die selben, sollte es zu verschiedenen Rechtsansichten kommen, denkt zu meist einer Blödsinn! Nicht immer, es gibt auch Situationen wo es wirklich verschiedene Ansichten geben kann, aber in dem Fall ist alles sehr simpel.
Geschenkt ist Geschenkt mit allen Risken. Ehen können scheitern und sind bewiesener Massen ein Risiko.
Der liebe Forumsvater redet am Thema vorbei!
Das bei grober Täuschung und bei Betrug eine Schenkung zurückgefordert werden kann sehe ich auch voll ein und bin seiner Meinung. In diesem Fall wusste ja der Schenker nicht welches Risiko er hat und wurde getäuscht, dass trifft auf unseren Fall nicht zu.
Er begreift aber anscheinend nicht den feinen Unterschied.
Es gibt kein Gesetz, auch in Deutschland nicht, was ich weiß, dass eine Ehe zum halten verpflichtet, das Risiko des Scheiterns ist gegeben und ein jeder Schenkende muss das bei einer Schenkung mit einberechnen.
Die Argumentation der deutschen Richter ist rein Intellektuell schon Blödsinn von rechtlichen Vorschriften einmal abgesehen! Als Geschäftsgegenstand defacto das ewige Bestehen einer Ehe als Geschäftsgegenstand an zu sehen, nirgends auch in keinem Gesetz wird das vereinbart,nur die Richter haben das hineininterpretiert,ist Schwachsinn!
Jeder halbwegs bei Hirn seiende weiss das eine Ehe scheitern kann und das man eine Schenkung, will man dieses Risiko nicht tragen, einschränken muss, also eine bedingte Schenkung, oder eine Leihgabe oder ein Kredit, die Möglichkeiten hat man alle!
Oder sehr polemisch ausgedrückt zu argumentieren, ich habe das ja nur geschenkt weil ich geglaubt habe eine Ehe hält ewig, ist Schwachsinn.
Sollte es irgendwo im Eherecht einen Paragraphen geben der das halten einer Ehe voraussetzt oder sonst ein Gesetz, bitte zeige es mir lieber Forumsvater.
Ich habe eher den Eindruck du kannst intellektuell nicht folgen, oder willst nicht!
Logische Abhandlungen sind übrigens in allen Ländern die selben, sollte es zu verschiedenen Rechtsansichten kommen, denkt zu meist einer Blödsinn! Nicht immer, es gibt auch Situationen wo es wirklich verschiedene Ansichten geben kann, aber in dem Fall ist alles sehr simpel.
Geschenkt ist Geschenkt mit allen Risken. Ehen können scheitern und sind bewiesener Massen ein Risiko.