Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Ich brauch auf nichts eingehen, dass von dir pauschal 08/15 abgelästert wird)
Schau dir das mal an:Die "wohlbegründete Furcht" nicht vergessen.
Danke war mir neu. Das Problem liegt aber mE daran, die eigene Homosexualität glaubhaft zu machen. Ein amtswegiges psychologisches Gutachten darf es nicht sein. Also obliegt es allein am Ansuchenden, dem folgt: übliche Vorgabe:Schau dir das mal an:
http://www.demokratiezentrum.org/fileadmin/media/pdf/sunjic.pdf
(zu "wohlbegründet" Blatt 4 und 5)
Die Begründung, dass sich 150000 Flüchtlinge als schwul bezeichnen um Asyl zu bekommen ist Schwachsinn.
Und wenn die Beurteilung des Schwulseins sich auf Gang und Kleidung beschränkten würde, wäre es für jene, die es ausnützen wollten, ein Leichtes das vorzuspielen.
Sie bräuchten sich nur tuntig zu benehmen. Es geht, meiner Meinung nach, um die pauschlierende Beurteilung.
Er muß lediglich die Wahrscheinlichkeit nachweisen, das Vorbringen muß glaubhaft, schlüssig, plausibel sein und er muß persönlich glaubwürdig ist.
So ists halt mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Dann gibts noch den Instanzenzug.Dieses "glaubhaft machen" ist: überzeugtes Spielen von Etwas, das nicht Tatsache ist.
http://www.demokratiezentrum.org/fileadmin/media/pdf/sunjic.pdfIst natürlich kein Schwachsinn, wobei man über die Anzahl diskutieren kann, aber ein bis in die letzte Instanz ausjudizierter anerkannter Bescheid, wäre natürlich eine sichere Steilvorlage für tausende neuerliche Versuche.
Und an zu nehmen das ein bis in die letzte Instanz aus judizierter zustimmender Bescheid aus dem Titel nicht tausende Male sofort nachgeahmt würde ist schlicht naiv.
Und durch tuntiges Verhalten wird man nach diesem Beamten glaubwürdig und ausjudiziert?Der Asylwerber muß nicht beweisen, daß er Flüchtling
ist, das kann er in den meisten Fällen ja gar nicht.
Er muß lediglich die Wahrscheinlichkeit nachweisen.
Sein Vorbringen gilt als glaubhaft, wenn es schlüssig und plausibel ist und
der Asylwerber persönlich glaubwürdig ist.
Da wäre noch eine Kleinigkeit: Homosexualität gibt es, seit es Menschen gibt und sie ist von Psychologen gründlich untersucht worden. Es war also fahrlässig, die Homosexualität eines Menschen von einem Beamten feststellen zu lassen. Wie unqualifiziert er für diese Aufgabe war, hat er eindrucksvoll und schriftlich belegt. Ein psychologisches Gutachten hätte in diesem Fall – und in weiteren von Ferenc vermuteten 150 000 Fällen – für Klarheit gesorgt. Das wäre das korrekte Vorgehen von Behörden, wenn sie nicht von der Politik getrieben würden.Was der Beamte da feststellt, könnte ohne weiteres einer Rechtsfertigungslinie entsprechen und die Antwort auf Behauptungen sein - ich weiß es nicht - ich glaube auch nicht allem (unvollständig) Gedrucktem.