AW: Neu
Du meinst wohl "haftende Beschränktheit"...
Und wenn die obersten Verfassungsrichter in Ruhe sanft ....äääähhh....Karls-ruhe....Deine GG-Interpretation lesen, dann "Gnade Dir Gott"....
Aber da Deine Interpretation ja gar keine ist , sondern lediglich ein Hinweis auf Abs. 3 des Artikels 14, könntest Du nach ca. 15 Jahren wieder aus dem Gefängnis entlassen werden, wobei aber noch höchstrichterlich geprüft werden muss, ob mit oder ohne anschließende Sicherheitsverwahrung ...
Aber notfalls kannst Du ja beim Europäischen Gerichtshof gegen die BRD klagen ... - und Dich dabei auf die Artikel 1 - 29 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 berufen...
Du weisst ja: Vor Gericht und auf hoher See ist kein Ding unmöglich (alte Seemanns-"Weisheit")
Du meinst wohl "haftende Beschränktheit"...
Und wenn die obersten Verfassungsrichter in Ruhe sanft ....äääähhh....Karls-ruhe....Deine GG-Interpretation lesen, dann "Gnade Dir Gott"....
Aber da Deine Interpretation ja gar keine ist , sondern lediglich ein Hinweis auf Abs. 3 des Artikels 14, könntest Du nach ca. 15 Jahren wieder aus dem Gefängnis entlassen werden, wobei aber noch höchstrichterlich geprüft werden muss, ob mit oder ohne anschließende Sicherheitsverwahrung ...
Aber notfalls kannst Du ja beim Europäischen Gerichtshof gegen die BRD klagen ... - und Dich dabei auf die Artikel 1 - 29 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 berufen...
Du weisst ja: Vor Gericht und auf hoher See ist kein Ding unmöglich (alte Seemanns-"Weisheit")