AW: Nationalgefühl
Bei all den diversen Nationalismen und Patriotismen, die hier gelegentlich diskutiert werden, fällt mir immer ein Wort von Erich Kästner ein:
Wo andere ihr Nationalgefühl haben, habe ich nur ein großes Loch.
(die genaue Textstelle finde ich momentan nicht, wäre für Hinweise auch dankbar...)
Ich kann jedenfalls mit Nationalismen nichts anfangen... - oder wie einmal Bundespräsident Heinemann auf die Frage, ob er sein Land liebe, antwortete: Ich liebe meine Frau - ein Land kann man nicht lieben...
Hallo !
Solange wir
(jetzt sehr aktuell) Nationalmannschaften,
Nationalräte und sonstige
nationale Einrichtungen
haben und das in jedem Land, werden wir uns alle fragen, wie sich das "Nationalgefühl" denn überhaupt anfühlt.
Ich wünschte mir auch andere Bezeichnungen, hatte aber bis dato auch noch keine bessere Idee. In einem artverwandten thread brachte ich den Vorschlag, Nation für eine bestimmte Eigenschaft gelten zu lassen. Er steht bei genauerem Hinsehen aber auch auf tönernen Füßen. So zum Beispiel, dass wir annehmen würden, Frankreich stehe für Eleganz. In diesem Falle müsste aber jeder Erdenbürger, der sich für elegant hält, nach Frankreich auswandern wollen, denn, würde der Rest der Welt die französischen "Eleganzvorherrschaft" anerkennen, könnte sich ja wohl jeder elegante Mensch (auch anderer Herkunft) nur in Frankreich wirklich zu Hause fühlen.
Ich denke, die menschliche Seele braucht dieses "National"gefühl gar nicht, sehr wohl aber ein
Heimatgefühl. Das Gefühl, sich wo zu Hause zu fühlen oder wenigstens die Hoffnung darauf. In diesem Zusammenhang gibt es mMn auch ein
Heimrecht (bitte verzeiht mir, wenn ich alle Verfassungen der Welt und den Inhalt der diversen Chartas nicht kenne und demzufolge nur "meiner Meinung nach" schreibe). Dieses Heimrecht wird m.E. vor allem in der Zuwandererpolitik relevant: Weltoffenheit hin oder her - der
gebürtige Belgier, Australier, Nigerianer, Kambodschaner etc. soll
immer das Recht haben, in Belgien, Australien, Nigeria, Kambodscha etc. zu bleiben, und zwar auch dann, wenn er etwas angestellt hat (es hat ja sein Geburtsstaat nicht verhindert, dass er straffällig geworden ist).
Ein eigenes Kapitel ist der - oft geleugnete -
Heimatstolz: es ist niemandes Verdienst, dass ihn seine Mutter in einem bestimmten Land geboren hat; Stolz ist berechtigt, wenn man eine allgemein anerkannte persönliche Leistung vollbracht hat und aus keinem anderen Grund.
Liebe Grüße
Zeili