Das kann man ja wohl auch ein wenig sachlicher formulieren, mein Gutester. Wer sich nicht ausweisen kann, muß gewöhnlich erkennungsdienstlich behandelt und bezüglich seiner Aufenthaltsberechtigung geprüft werden. Das geht in Fällen einer überproportionalen Steigerung, wie es das Flüchtlingsaufkommen darstellt, nur mit einer Unterbringung in bestens versorgten und daher auch streng bewachten Auffanglagern, wie es seinerzeit die Flüchtlinge aus dem viel gepriesenen und einzigartigen Arbeiter- und Bauernstaat auf deutschem Boden mit Kußhand erduldeten. Die Flüchtlinge werden nicht eingesperrt, sondern deren Begehren gemäß einquartiert in provisorisch errichteten Wohnungslagern.
Internierung ist ein probates Mittel der Terrorabwehr.
Die bundesdeutsche Praxis weicht davon sträflich ab und so kam es zu den allseits bekannten Problemen.
Gott zum Gruße!