Burkhard
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Hallo aus Aachen zu meinem Thema " Das Gewissen steht auf" - hier der neuste Stand der Sachlage mit der am Montag, den 27.3 zu stellenden Anzeige als Sonderzuweisung wegen der Strafvereitelung im Amt § 258a des STGB in Verbindung mit einer Sonderzuweisung an eine andere Staatsanwaltschaft, gegen die Leiter der Oberstaatsanwaltschaft in Köln und den Leiter der Staatsanwaltschaft in Aachen.
Text: "Ich habe gegen den Leiter der Staatsanwaltschaft in Aachen und den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft in Köln schon am 3,3.2017 eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Anzeigemöglichkeit des polizeilichen Internetvordruckes gestellt! Aber eigenartiger Weise bis zum 25.3. davon nichts mehr gehört? Somit jetzt über diesen Weg nochmals der Versuch der Anzeigenaufgabe in der Dienststelle der Polizei von Aachen.
( Der gesamte Vorgang liegt als Kopie zu Ihrer Einsicht dabei.)
Urteile und Begründungen zur Volksverhetzung im Internet:
"Bundesgerichtshof Volksverhetzung im Internet strafbar, Deutsche Gerichte sind auch für ausländische volksverhetzung zuständig".
Zitat: In zwei von Internetfällen vom Angeklagten selbst verfassten Publikationen, welche die Ausschwitzlüge zum Inhalt haben". (Zitat Ende).
Der Bundesgerichthof hat nun entschieden. Stelt ein Ausländer oder deutscher Staatsbürger im Ausland von ihm verfasste Äußerung die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des $ 130 Absatz 3 STGB erfüllen (Ausschwitzlüge) auf einem ausländischenden Server in das Internet der Internetbenutzer in Deutschland zugänglich ist,
so tritt eine zum Tatbestand gehörende Eignung zur Friedensstörung, ( erfogt im Sinne des $ 9 Absatz 1 -3. Alternativ, STGB) im Inland ein!
Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Um mit den Worten des neuen bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier an mich zu sagen,-
Zitat:
Wir brauchen mut zu sagen was ist und was nicht ist! Der Anspruch Fakt und Lüge zu unterscheiden, das Vertrauen in die eigene Urteilskraft sind das stoze Privileg eines jeden Bürgers!
Wir brauche Mut zu bewahren was wir haben, Freiheit und Demokratie in einer Auseinandersetzung für die Demokratie, deshalb liebe Landsleute lasst und Mutig sein"! Zitat Ende.
Und diesen Mut zeige ich Burkhard Brenk, hier zusammen mit meiner Frau, wir haben uns immer für diese Demokratie eingesetzt. In vielen lebensbedrohenden Situationen für diesen guten Staat und seine Gesetze. Ich habe ich von 1968-2008 das in vielen Einsätzen bei einer Sondereinsatzgruppe des Zoll zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität getan. Meine Frau arbete für dieses Land seit vielen Jahren, als Schwerbehinterte in einer Behindertenen Einrichtung für schwerst- und Mehrfachbehinderte , junge und ältere Menschen.
Ich habe die Befürchtung das und den Verdacht das auf Grund meiner Anzeigen an die Leiter der beiden Staatsanwaltschaften die Ermittlungen nicht ordnungsgemäß betrieben werden!?
Wie kann es sonst sein, das eine strafrechtliche Äußerung die den Straftatbestand der Ausschwitzlüge erfüllt nicht beachtet wird ?
Sonder zu unserem vollkommenden Unverständnis die Mitteilung einer Staatsanwältin aus Aachen kommt das sie,- mit der Beründung meine Anzeige einstellt.-weil sie keinen Anfangsverdacht einer Straftat erkennen kann? Somit stelle ich hiermit den Antrag wegen dem Verdacht der Befangenheit der beiden Staatsanwaltschaften,- diese Strafanzeige als Sonderzuweisung an die vorgesetzen Staatsanwaltschaften. zu übergeben. Burkhard Brenk.
Text: "Ich habe gegen den Leiter der Staatsanwaltschaft in Aachen und den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft in Köln schon am 3,3.2017 eine Dienstaufsichtsbeschwerde über die Anzeigemöglichkeit des polizeilichen Internetvordruckes gestellt! Aber eigenartiger Weise bis zum 25.3. davon nichts mehr gehört? Somit jetzt über diesen Weg nochmals der Versuch der Anzeigenaufgabe in der Dienststelle der Polizei von Aachen.
( Der gesamte Vorgang liegt als Kopie zu Ihrer Einsicht dabei.)
Urteile und Begründungen zur Volksverhetzung im Internet:
"Bundesgerichtshof Volksverhetzung im Internet strafbar, Deutsche Gerichte sind auch für ausländische volksverhetzung zuständig".
Zitat: In zwei von Internetfällen vom Angeklagten selbst verfassten Publikationen, welche die Ausschwitzlüge zum Inhalt haben". (Zitat Ende).
Der Bundesgerichthof hat nun entschieden. Stelt ein Ausländer oder deutscher Staatsbürger im Ausland von ihm verfasste Äußerung die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des $ 130 Absatz 3 STGB erfüllen (Ausschwitzlüge) auf einem ausländischenden Server in das Internet der Internetbenutzer in Deutschland zugänglich ist,
so tritt eine zum Tatbestand gehörende Eignung zur Friedensstörung, ( erfogt im Sinne des $ 9 Absatz 1 -3. Alternativ, STGB) im Inland ein!
Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Um mit den Worten des neuen bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier an mich zu sagen,-
Zitat:
Wir brauchen mut zu sagen was ist und was nicht ist! Der Anspruch Fakt und Lüge zu unterscheiden, das Vertrauen in die eigene Urteilskraft sind das stoze Privileg eines jeden Bürgers!
Wir brauche Mut zu bewahren was wir haben, Freiheit und Demokratie in einer Auseinandersetzung für die Demokratie, deshalb liebe Landsleute lasst und Mutig sein"! Zitat Ende.
Und diesen Mut zeige ich Burkhard Brenk, hier zusammen mit meiner Frau, wir haben uns immer für diese Demokratie eingesetzt. In vielen lebensbedrohenden Situationen für diesen guten Staat und seine Gesetze. Ich habe ich von 1968-2008 das in vielen Einsätzen bei einer Sondereinsatzgruppe des Zoll zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität getan. Meine Frau arbete für dieses Land seit vielen Jahren, als Schwerbehinterte in einer Behindertenen Einrichtung für schwerst- und Mehrfachbehinderte , junge und ältere Menschen.
Ich habe die Befürchtung das und den Verdacht das auf Grund meiner Anzeigen an die Leiter der beiden Staatsanwaltschaften die Ermittlungen nicht ordnungsgemäß betrieben werden!?
Wie kann es sonst sein, das eine strafrechtliche Äußerung die den Straftatbestand der Ausschwitzlüge erfüllt nicht beachtet wird ?
Sonder zu unserem vollkommenden Unverständnis die Mitteilung einer Staatsanwältin aus Aachen kommt das sie,- mit der Beründung meine Anzeige einstellt.-weil sie keinen Anfangsverdacht einer Straftat erkennen kann? Somit stelle ich hiermit den Antrag wegen dem Verdacht der Befangenheit der beiden Staatsanwaltschaften,- diese Strafanzeige als Sonderzuweisung an die vorgesetzen Staatsanwaltschaften. zu übergeben. Burkhard Brenk.