Zweifelsfrei, auch bezüglich des Urteils.
Was Sie bitte demonstrieren. Falls nicht, werde ich für Sie einspringen und wie folgt argumentieren.
Als eine vernünftige Person sind Sie nicht von der Pflicht entbunden, für Ihre Aussage »Einseitigkeit braucht keine Darlegungen!« zu argumentieren. Das die Einseitigkeit sehr wohl einer Darlegung bedarf, zeigt sich doch bekanntlich am Beispiel der Schleife des Herrn Möbius, deren Einseitigkeit wohl kaum zu überbieten und deren Einkantigkeit erst 54 Jahre nach dem Tode des Königsbergers erkannt wurde.
Sehen sie das mit "Andersdenk" ein?