Das hast Du gesagt, ich sage dazu:
Nein und nochmals nein!
Diese aus einer negativen Vorstellung in einer positiven Meldung leichtfertig positiv abgeleitetete Logik verstehe ich - in der objektiven Realität (!) - jedenfalls als
im Ernst von Dir so gemeint - absolut nicht - und kann sie als verfassungstreuer Bürger auch nicht gutheißen!
Zielgerichte Handlungen, die auf Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker ausgerichtet sind, um einen Angriffskrieg gegen die eigene Bevölkerung oder die Bevölkerung eines anderen souveränen Volkes anzuzetteln oder gar zu unterstützen geeignet wären, sind zum Beispiel nach Art.26 GG der Deutschen Verfassung noch immer unter Strafe zu stellen!
Ein Volk verstößt gegen seine eigene Verfassung, wenn es den Angriff zum Umsturz seiner Regierung oder den Umsturz einer anderen Regierung gutheißt, weil es sich damit außerhalb des Völkerrechtes stellt und seine eigene Souveränität faktisch zugunsten der jeweils stärksten Invasionslobby aufgibt, die den rechtsfreien Raum sofort intelligent und unmissverständlich zu besetzen weiß.
Dennoch glaube ich wenigstens - als Witzbold - zu erkennen vermögen, was hier damit - natürlich stark verworren und schludrig - als nicht Ernst gemeinte Trotzreaktion tatsächlich gegenüber unseren Volksvertretern von
*secundus1* zum Ausdruck gebracht werden sollte.
Die meisten Leute sind eben nicht blöd und scheinen zu erahnen, dass sie sich - wie *
secundus1* übrigens auch, - doch glatt strafbar machen würden, wenn sie dessen Aufruf: <
Das Volk sollte einmal die Politiker in den Krieg ziehen lassen > tatsächlich Ernst nähmen, nämlich im Sinne der zielgerichteten Aufforderung mittels einer scheinzulässigen Rechtfertigungsabfrage dazu!
Bernies Sage