Vermag nicht auch eine Lüge - klar und richtig denkend - '
glaubhaft oder klaubhaft aufgelesen' gedacht werden?
Meine Definition ist identisch mit "folgerichtig".
Und warum lässt Deine Definition kein identisches "folgefalsch" (in der falschen strategischen Verstärkung) zu ?
Ich versuche mal diese Frage an einen Fachmann für
anwaltsrechtliche Nachvollziehbarkeit - im Rahmen einer erlaubten Nichtberatung - weiterzuleiten:...
Die Nachvollziehbarkeit umfaßt ...[....]....auch das Ergebnis, Erfolg, das am Kriterium der "jeweiligen Richtigkeit" gemessen wird.
Ich stelle mir dabei gerade einen "
ewig linear folgerichtig" denkenden Anwalt vor, der seine geradlinige Argumentation nur auf jene Gehirnhäfte stützt, die sich "
folgerichtig" allem "
Richtigen" zu folgen sich in der Lage sieht - und somit in der Fortschreibung als "
voll richtig" dies eigentlich zur Beurteilung ausreichen müsste.........
Und trotzdem werde ich dabei das Gefühl nicht los, dass zum Beispiel bereits
drei exakt übereinstimmende Zeugenaussagen, die "
folgerichtig nahezu perfekt" scheinen, alles andere als "
glaubwürdig" sein müssen, selbst wenn sie vor Gericht - klar und richtig denkend - "
verblüffend übereinstimmend" vorgetragen werden....
Bernies Sage (Bernhard Layer)