Plotin meint, gar nichts, da er keine konkrete Ahnung zum Thema hat:
Frühneuzeit: Kleriker und die Prozesse
Eine unerschöpfliche Menge von Quellen zeigt sowohl katholische Priester wie auch protestantische Pastoren in der Praxis der Hexenjagd engagiert.
Erstere waren selbstverständlich hauptsächlich in den Gebieten des Reiches präsent, in denen die Bischöfe nicht nur die geistliche, sondern auch die säkulare Macht besaßen. Im Erzbistum Bamberg, einem der Zentren der Verfolgung , ließ der Weihbischof Förner eine besonderes ‚Hexenhaus‘ für die Inhaftierung und Folter dieser Sorte von Delinquenten errichten; innerhalb von 34 Jahren wurden gemäß den vom Erzbischof genehmigten Zahlen 600 Hexen verbrannt. 1657 befahl Bischof Dietrich Adolph von Paderborn in seinem Gebiet eine allgemeine Inquisition, um letztendlich der Hexerei schuldige Personen zu finden. Man könnte Beispiele im selben Sinne aus beinahe allen Kirchenterritorien vervielfachen, auch aus kleineren wie denen, die unter der Jurisdiktion eines Abts standen.
Von den protestantischen Kirchenfunktionären bietet der berühmte Theaterautor Thomas Naogeorg ein Beispiel. Er fachte das Feuer in Esslingen an, indem er gegen die Hexen predigte, die er für schuldig hielt, 1562 einen verheerenden Hagelsturm verursacht zu haben, die Bevölkerung in einem Maß in Rage bringend, dass der zögernde Stadtrat gezwungen war, eine Prozesswelle zu starten. In Skandinavien verfolgte der dänische Bischof Peder Palladius (1503-1560) Hexen nicht nur in Verkündigungen, sondern auch praktisch. Er wies jeden, der noch katholische Gebete benutzte, als Hexe aus, nicht verschieden von denen, die der Magie angeklagt wurden. Die berüchtigte schwedische Auslöschung der Kinderhexen war 1669 nur möglich, weil sie von den Seelsorgern eifrig verlangt wurde, die darauf bestanden, dass Kinder Sabbatgeschichten nicht erfinden konnten (Hexen von Mora). Die Seele der Ereignisse in Salem (1692) waren zwei puritanische Priester von hoher Reputation, Vater und Sohn Mather. Wenn es zwischen der säkularen und kirchlichen Hierarchie zu Auseinandersetzungen in der Frage kam, zu verfolgen oder nicht, war es stets letztere, die auf weiteren Verfahren bestand (z.B. Rostock, 1660/70).