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Kindesmissbrauch II

  • Ersteller Ersteller Paul Roland V.
  • Erstellt am Erstellt am
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Kannst Du mir das näher erklären?


Kindesmissbrauch war immer "normal". Väter, Brüder, Onkeln, Nachbarn vergingen sich in allen Zeiten an Kindern. Als ich Kind war, gab es kaum ein Mädchen dass nicht in irgend einer Form sexuell belästigt wurde, bis hin zur Vergewaltigung. Eine Freundin wurde mit 3 Jahren das 1.x von ihrem Stiefvater vergewaltigt und so schwer verletzt, dass sie unzählige Male operiert werden musste. Bis heute, 50 Jahre danach, leidet sie noch immer an den Folgen. Nicht nur den körperlichen.
Das verjährt nie. Vor allem nicht bei den Opfern. Warum soll es dann bei den Tätern verjähren?
Die Frage ist, was das Ziel unseres Rechtssystems mit Strafen ist.
Geht es um etwas wie Rache? Dann kann ich dich verstehen.
Geht es um Verhindern von Taten? Da bringen härtere Strafen i.a. auch nichts oder nicht viel.
Geht es darum, dass Menschen/Täter besser werden? Dann ist keine Verjährung sicherlich keine Lösung, eher im Gegenteil.
 
Die Frage ist, was das Ziel

*Immer*
sollte es um sogenannte "verjährte" oder um heutige oder
um -leider noch mögliche!- Opfer gehen!

Um so mehr scheinheilige Priester - scheinheilige Väter -
oder ach soo liebe Babysitter usw.............entlarvt werden
können, um so eher werden Mütter, Lehrer - Väter sowie
andere Betreuer von Kindern erwachsenen Mitmenschen
gegenüber wachsamer, achtsamer sein!
 
*Immer*
sollte es um sogenannte "verjährte" oder um heutige oder
um -leider noch mögliche!- Opfer gehen!
Also doch vor allem der Rache-Gedanke?
Beim Strafrecht geht es aber vor allem um den Täter (seine Motive usw.), der die Strafe bekommt, nicht primär um das Opfer, z.B. als Wiedergutmachung.
Willst du unser Strafrecht ändern bzw. anders haben?
 
Nein!

Worauf es mir ankommt, habe ich deutlich genug geschrieben!
Also hat Deine Auslegung nichts mit meiner Aussage zu tun!
Du hast irgendwas geschrieben, aber meine Fragen bzw. Hinweise gar nicht beachtet!
Also nochmal:
Geht es bei unserem Strafrecht bei der Strafbemessung primär um den Täter oder um das Opfer?
Das ist die juristisch entscheidende Frage!
 
Kinderschänder hinter Schloss und Riegel: genügt -
Und egal, ob es sich dabei um Priester - Väter oder
um andere perverse Männer handelt!

Genaueres über diverse derzeitige Strafmaßnahmen
erfährst Du bei Juristen (Richtern)
Zum einen hast du die schuldigen Frauen vergessen, die gibt es nämlich auch, werden nur selten in den Medien erwähnt.

Ansonsten: Du gibt solchen Menschen keine Rehabilitierungs-Chance, oder? Z.B. dass jemand eine Jugendsünde begangen hat und dann nie wieder vielleicht? Überhaupt, dass "Kinderschänder" sehr unterschiedlich schlimm sein können, das wird auch sehr gerne ignoriert.

Dass Homosexuelle auch noch vor gar nicht so langer Zeit als Perverse bezeichnet wurden und für Einige hinter Gitter gehören, sei nur so am Rande erwähnt...
 
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