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Kindesmissbrauch II

  • Ersteller Ersteller Paul Roland V.
  • Erstellt am Erstellt am
Ein Mißbrauch liegt dann vor, wenn die mißbrauchte Partei sich gegen den Mißbrauch nicht wehren kann.
Auch wenn Sie, Scilla, wiedermal nicht wirklich auf meine Gegenargumente zu Ihren Beiträgen eingehen und stattdessen mit einem weiteren fragwürdigen Statement
zum Thema antworten, sei meinerseits hierzu folgendes zu sagen: Erstens - Ihre zuvor zitierte Aussage ist im Grundsatz falsch! Zweitens - Jeglicher Missbrauch ist als
Übergriff, ja als ein körperliche oder psychische Grenzüberschreitungen einzustufen... Drittens - Was erzählen sie den unzähligen Opfern, die trotz
Gegenwehr (ob nonverbal oder verbal) missbraucht wurden? Wollen Sie, Scilla, diese in ihre tiefte Seele hinein verletzten Menschen tatsächlich vermitteln wollen,
dass sie von daher keine Missbrauchsopfer sind? Ganz ehrlich... es macht mich zunehmend fassungslos und gleichzeitig wütend, je mehr ich von Ihnen zum Thema lese o_O
 
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Was erzählen sie den unzähligen Opfern, die trotz
Gegenwehr (ob nonverbal oder verbal) missbraucht wurden?

ich tröste diese Opfer dadurch, indem ich ihnen sage, daß sie keine Chance gehabt hätten
und versichere ihnen, daß es sich gerade deshalb um einen Mißbrauch handeln würde

Auch wenn Sie, Scilla, wiedermal nicht wirklich auf meine Gegenargumente zu Ihren Beiträgen eingehen und stattdessen mit einem weiteren fragwürdigen Statement zum Thema antworten,

lenke nicht von Deiner eigenen Unzurechnungsfähigkeit ab!

es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Seelenmörder zu bestrafen

das hängt davon ab, welchen Antrieb es zur Tat gab ...
... und wie schwer der Mißbrauch war

Jeglicher Missbrauch ist als Übergriff, ja als ein körperliche oder psychische Grenzüberschreitungen einzustufen...

nur daß man da in jeder Altersgruppe zum Opfer werden kann
 
Paul Roland: "Allerdings gibt es Ausnahmen die die von Ihnen benannte 'Gesprächskultur' an ihre Grenzen bringt!"

Was du sagst, beschreibt den bitteren Zeitgeist. Für mich sind grundlegende Rechte nicht durch eine Ausnahme einzuschränken und grundlegende Freiheiten nicht ausnahmsweise abzuerkennen. Freiheit, also auch die Freiheit, eine Meinung zu äußern, wird mit einer einzigen Ausnahme nicht "etwas kleiner", sondern die Freiheit erlischt.

Die emotional aufgeladene Ausnahme* wird heute medial zur gemeinschaftsbedrohenden Regelmäßigkeit hochgeschrieben, zu deren drängenden Auflösung von der Gemeinschaft immer weitere Opfer erforderlich werden. Zunächst darfst du nix dazu sagen, dann darfst du nicht mehr gemeinsam mit anderen auf Plätzen stehen, dann darfst du auf deinem Kanal keine abweichenden Inhalte präsentieren, dann darfst du das Haus nicht mehr verlassen, dann darfst du nurnoch auf 18 Grad heizen, dann darfst du mit deiner Freundin nurnoch mit schriftlichem Einverständnis pimpern (Schweden), dann darfst du dein Gesicht nicht mehr unverhüllt zeigen (Aerosol), später darfst du deinem eigenen Kind nicht mehr über den Kopf streicheln. Alles ausnahmsweise und zur Abwendung eines ungeheueren Übels. Und so werden wir alleinvernehmlich immer weiter zurück in den Mutterleib gedrängt. Da weiß man, was Psychologen tun, wenn sie keinen Kassenplatz bekommen konnten. Sie basteln an unseren Hirnen herum. Natürlich mit guten Absichten.

*verhungern, verdursten, mitbrauchtwerden, ersticken, flüchten, ertrinken
 
ich denke, daß es Paul Roland V. und Soraya in diesem thread um die Einführung der Todesstrafe ging
sie möchten gerne 'kurzen Prozess' machen
Für mich, ein weiterer Beweis dafür, dass Sie zu der 'Fraktion' von Zeitgenossen gehören, die nur dass herauslesen, was sie herauslesen wollen...
Zumindest von meiner Seite her gesehen, geht es hier nicht um die Widereinführung der Todesstrafe - einerseits geht es hierbei einzig und allein um das immer
währende Problem der Tabuisierung in weiten Teilen vieler Gesellschaftsformen, so auch in der unseren! Hier liegt offensichtlich noch ein langer, steiniger Weg vor uns...
Und andererseits ist m.E. und hier widerhole ich mich, der Gesetzgeber dringend aufgefordert, diese Straftat - durch entscheidende und spürbare Gesetzesänderungen -
auf diese Stufe zu stellen wo sie m.E. hingehört... nämlich, alle Verjährungsfristen aufzuheben und letztendlich mit Mord gleichzusetzen...
Ist das für Sie, Scilla, so schwer zu verstehen??
 
nämlich, alle Verjährungsfristen aufzuheben und letztendlich mit Mord gleichzusetzen

das ist in neues Thema

bei einer Verjährung geht es darum,
daß ein Täter nach seiner Tat (also in der Zwischenzeit bis zu seiner Entdeckung)
ein tugendhaftes Leben führen kann (in welchem er gute Dinge tut)

man denke an die Teilnehmer des Dritten Reiches,
welche nach Ende des Krieges die BRD aufgebaut haben

irgendwann sollte über eine Sache Gras wachsen können
(das tut es beim normalen Menschen auch)
und deshalb gibt es nur bei (Völker)Mord keine Verjährung

(Völker)Mord ist der schwerstwiegende Mißbrauch und er geschieht absichtlich

Kindesmißbrauch hat dagegen viele Schattierungen

es ist nicht angebracht, immer von dem Schlimmsten auszugehen
  • ein Gerammel wie im Porno
  • eine Folterszene wie im Horrorfilm
  • ...

ist das so schwer zu verstehen?
 
Die Toleranten, Diversen und Weltoffenen sind sehr schnell mit dem Verbannen und Ignorieren.
Sie sind eigentlich sehr hart, wie unsere Eule, aber sie wünschen das nicht von ihrer Welt.
Sie wünschen sich von der Welt das, was sie selber noch nicht sein können. Weich sein.
Um weich zu sein, braucht es eine undefinierbare innere Stärke.

Rufe nicht nach dem Gesetzgeber und härtenen Strafen.
Behandele dich und deinen Nächsten und dein Kind so, wie es vor den aktuellen Entwicklungen normal war.
Beschäftige dich mit Geschichte. Wie war es vorher, wer bin ich, wer will ich sein. Was will ich nicht.
 
Bei Ihrer Einstellung zu diesem Thema fällt mir nichts mehr ein...

ich denke auch, daß ich das Thema ganz gut dargestellt habe

Am 21. März 2021 beschloss der Bundestag ein Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, mit dem Kindesmissbrauch deutlich strenger geahndet werden soll. Der sexuelle Missbrauch von Kindern soll als Verbrechen eingestuft werden, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu fünfzehn Jahren bestraft wird. Bislang wurde der einfache sexuelle Missbrauch von Kindern als Vergehen eingestuft und mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft (bisher gilt nur der schwere sexuelle Missbrauch als Verbrechen). Ebenfalls werden die Verbreitung, Besitz und Beschaffung von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft. Beim Straftatbestand der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, beginnt die Verjährungsfrist künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers; diese Regelung gilt für den sexuellen Missbrauch selbst schon bisher.[72] Der Bundesrat billigte den Gesetzesbeschluss am 7. Mai 2021.[73] Der Bundespräsident unterzeichnete das Änderungsgesetz am 16. Juni 2021[74]. Die meisten Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Kindern
 
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Sie sind eigentlich sehr hart, wie unsere Eule, aber sie wünschen das nicht von ihrer Welt.
Sie wünschen sich von der Welt das, was sie selber noch nicht sein können. Weich sein.
Um weich zu sein, braucht es eine undefinierbare innere Stärke.

Kannst Du mir das näher erklären?
Behandele dich und deinen Nächsten und dein Kind so, wie es vor den aktuellen Entwicklungen normal war.

Kindesmissbrauch war immer "normal". Väter, Brüder, Onkeln, Nachbarn vergingen sich in allen Zeiten an Kindern. Als ich Kind war, gab es kaum ein Mädchen dass nicht in irgend einer Form sexuell belästigt wurde, bis hin zur Vergewaltigung. Eine Freundin wurde mit 3 Jahren das 1.x von ihrem Stiefvater vergewaltigt und so schwer verletzt, dass sie unzählige Male operiert werden musste. Bis heute, 50 Jahre danach, leidet sie noch immer an den Folgen. Nicht nur den körperlichen.
Das verjährt nie. Vor allem nicht bei den Opfern. Warum soll es dann bei den Tätern verjähren?
 
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