KANTIG
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Wieder nein: Eine Verwaltungsbehörde entscheidet mit Blick auf die Allgemeinheit (Gemeinwohl) - ein Gericht entscheidet mit dem Blick auf Einzelinteressen.Sie konkurrieren nicht, wenn es sich um verurteilte Kriminelle handelt. Sami A. war nicht verurteilt. Hier hat die Politik mit dem Gesetz konkurriert.
Eine Verwaltungsbehörde in den üblichen negativen Kontext von Politik einzuordnen, finde ich unzulässig.