Claus schrieb:
ich verstehe die Entscheidung des Gerichts nicht.
Ich schließe mich dem Inneminister Schäuble an, der fragt:
wenn auf der Autobahn viele andere auf der gleichen spur entgegenkommen, sollte man dann nicht in Erwägung ziehen, daß man selbst der Geisterfahrer ist?
Er spielt damit auf die Gesetzgebung in anderen Ländern an, besonder in USA.
Claus, danke, dass Du zum Thema eingestiegen bist. Aber bei Deinem obigen Zitat liegt, glaube ich, eine Verwechselung mit einem anderen Argumentationsstrang vor, den das Gericht aufgestellt hat. Schäuble meint den Einsatz der Bundeswehr im Innern, z.B. zur Objektsicherung. Die Möglichkeit negiert das Gericht nicht, verlangt
nur zuvor eine Verfassungsänderung.
Auch hat das BVerfG ausdrücklich bejaht, dass ein Flugzeug mit Terroristen abgeschossen werden darf, selbst wenn sich darin vielleicht(!) noch ein einzelner Nichttatbeteiligter aufhalten könnte. Das Risiko kann akzeptiert werden. [/quote]
Claus schrieb:
Man stelle sich vor, die Terroristen haben nur eine Geisel an Bord und steuern auf das Frankfurter Zentrum zu, sie machen sich noch lustig über die deutsche Gesetzgebung, das Gestz lähmt jegliche Aktivität und opfert tausende (plus die Geisel)
meint claus
Was ernstlich in einem solchen Extremfall geschieht, geschehen muss, das kann nach Gerichtsauffassung offen bleiben. Das BVerfG hat lediglich gesagt, dass nicht schon im vorhinein gesetzlich geregelt werden darf, dass ein solches Flugzeug abgeschossen werden darf. - Ein Art übergesetzlicher Notstand ist immer denkbar.- Den Entscheider bedaure ich schon jetzt.
Viel Erfolg bei Deinem Projekt und das berühmte Quentchen Glück, das man immer braucht.
Ziesemann
fusselhirn schrieb:
@Ziesemann
Tolles Thema
Ich finde in dem Urteil wird das Leben, als höchstes Gut, nur als Scheinmaxime missbraucht. Philosophisch kann ich dieses Urteil für mich nicht nachvollziehen bzw. gut finden.
Freut mich, dass Dir das Thema gefällt, aber gestatte bitte Widerspruch: In dem besagten Urteil wird das Leben als höchstes Gut eben
nicht als "Scheinmaxime" behandelt, sondern mit konkreten, sehr realen bindenden Vorgaben für den Gesetzgeber ausgestattet.
Interessant wäre zu erfahren,
warum Du das Urteil philosophisch nicht nachvollziehen kannst.
Grüße Dich - Ziesemann