Jegliche Form der Leihmutterschaft ist in den folgenden 15 der 27 EU Mitgliedsstaaten verboten:
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Österreich,
Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. In manchen der genannten
Länder (z.B. Schweden) ist die Rechtslage jedoch nicht eindeutig. In der
Schweiz und
Island sind
Leihmutterschaften verboten.
Spanien und
Norwegen untersagen die Leihmutterschaft auf ihren
Staatsgebieten, dulden jedoch Leihmutterschaften im Ausland, sofern die Leihmütter nicht auf
der Geburtsurkunde erscheinen. In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene
Embryonenschutzgesetz (ESchG) jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften...