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Ist die BRD souverän?

Die Bundesrepublik ist kein Staat . Sie kann nur bestehen bedingt durch die Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches. Die BRD wurde aufgrund eines Besatzungsstatuts gegründet. Das Grundgesetz wurde von nichtlegitimierten willfährigen Vasallen verabschiedet. Spätestens seit der Wiedervereinigung hätte das GG in eine Verfassung transformiert werden müssen. Stattdessen hat man Dieses ignoriert . Man glaubt die Bonner Republik in einer Linie mit der Berliner Republik fortführen zukönnen. Die Vertreter des Vassallengesellschaft selber geben zu , dass das Fundament der BRD Auschwitz sei. Deswegen ist die Sondergesetzgebung siehe § 130 auch verständlich. Ein historisches Ereigniss wird zum Dogma erhoben. Daher steht und fällt die BRD mit dem Wohl und Wehe der Holocaustreligion . Der Begriff stammt übrigens von Finkelstein. Man kann daraus ableiten das die BRD nur im Rahmen der globalisierten Konsumgesellschaft existieren darf. Letztendlich ist dem deutschen Volk die Fission in Sozialatome als Schicksal bestimmt.
Dies unter der Prämisse das der Liberalismus die Stärke hat sich als Weltkultur durchszusetzen . Wie die Entwicklung im Irak zeigt muß dies nicht zwangsläufig so sein.
 
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Hallo Spartaner, willkommen im Forum!


Original geschrieben von Spartaner
Die Bundesrepublik ist kein Staat .

Von welcher Staatendefinition gehst Du denn aus, um zum Ergebnis zu kommen, daß die Bundesrepublik "kein Staat" sei?
 
Salut

:)

Du erlaubst wenn ich zitiere :

„Das äußere Staatsrecht (Völkerrecht) geht von dem Verhältnisse selbständiger Staaten aus; was an und für sich in demselben ist, erhält daher die Form des Sollen:, weil, daß es wirklich ist, auf unterschiedenen souveränen Willen beruht.“ [Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts, W Bd. 7, S. 497]

Der Kern unseres Staates soll ja unsere Verfassung sein. Wenn also die Verfassung von den Allierten kreiert wurde ist das dann Selbständigkeit ? Ein Gebilde das aufgrund eines äußeren Souveräns ( Allierten) geschaffen wurde kann also niemals ein Staat sein. Daher benötigt die BRD eine eigene Verfassung , kein GG. Souverän ist das deutsche Volk.



Danach ist das Völkerrecht nicht konkreter allgemeiner Wille, sondern je besonderer Wille der unterschiedenen souveränen Völker, Staaten und Nationen.

„Das Volk als Staat ist der Geist in seiner substantiellen Vernünftigkeit und unmittelbaren Wirklichkeit, daher die absolute Macht auf Erden; ein Staat ist folglich gegen den anderen in souveräner Selbständigkeit. Als solcher für den anderen zu sein, d. i. von ihm anerkannt zu sein, ist seine erste absolute Berechtigung.“ [Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts, W Bd. 7, S. 498]

Beachte Volk nicht Bevölkerung

„Die unmittelbare Wirklichkeit, in der die Staaten zueinander sind, besondert sich zu mannigfaltigen Verhältnissen, deren Bestimmung von der beiderseitigen selbständigen Willkür ausgeht und somit die formelle Natur von Verträgen überhaupt hat. Der Stoff dieser Verträge ist jedoch von unendlich geringerer Mannigfaltigkeit als in der bürgerlichen Gesellschaft, in der die Einzelnen nach den vielfachsten Rücksichten in gegenseitiger Abhängigkeit stehen, dahingegen selbständige Staaten vornehmlich sich in sich befrie- digende Ganze sind.“ [Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts, W Bd. 7, S. 499]

„Der Grundsatz des Völkerrechts, als des allgemeinen, an und für sich zwischen den Staaten gelten sollenden Rechts, zum Unterschiede von dem besonderen Inhalt der positiven Traktate, ist, daß die Traktate, als auf welchen die Verbindlichkeiten der Staaten gegeneinander beruhen, gehalten werden sollen. Weil aber deren Verhältnis ihre Souveränität zum Prinzip hat, so sind sie insofern im Naturzustande gegeneinander, und ihre Rechte haben nicht in einem allgemeinen zur Macht über sie konstituierten, sondern in ihrem besonderen Willen ihre Wirklichkeit. Jene allgemeine Bestimmung bleibt daher beim Sollen, und der Zustand wird eine Abwechslung von dem den Traktaten gemäßen Verhältnisse und von der Aufhebung desselben. Es gibt keinen Prätor, höchstens Schiedsrichter und Vermittler zwischen Staaten, und auch diese nur zufälligerweise, d. i. nach besonderen Willen. Die Kantische Vorstellung eines ewigen Friedens durch einen Staatenbund, welcher jeden Streit schlichtete und als eine von jedem einzelnen Staate anerkannte Macht jede Mißhelligkeit beilegte und damit die Entscheidung durch Krieg unmöglich machte, setzt die Einstimmung der Staaten voraus, welche auf moralischen, religiösen oder welchen Gründen und Rücksichten, überhaupt immer auf besonderen souveränen Willen beruhte und dadurch mit Zufälligkeit behaftet bliebe.“ [Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts, W Bd. 7, S. 500]
 
>>>>>>>Spartaner>>>>> Die Bundesrepublik ist kein Staat . <<<<<<<


>>>>>>>Alzii>>>>>>>> Von welcher Staatendefinition gehst Du denn aus, um zum Ergebnis zu kommen, daß die Bundesrepublik "kein Staat" sei? <<<<<<<<<<<<<<<<<


Eine Definition von "Staat" habe ich in Deinem obigen Beitrag nicht gefunden.


Ich frage deshalb noch einmal nach, da Deutschland - nach meiner Auffassung und nach den mir bekannten Definitionen von "Staat" - durchaus die Kriterien für einen Staat erfülllt.



Naja, von den Eingriffsrechten der EU einmal abgesehen ... :D
aber darauf wolltest Du wohl nicht anspielen - oder?
Dann wären nämlich auch die übrigen EU-Länder (Frankreich, England, ...) keine Staaten mehr.
 
Hallo Spartaner, mir scheint ein Denkfehler vorzuliegen, den ich schon aus dem Iraqukrieg kenne.
Es gab und gibt immer wieder Versuche, Weltpolitik zu verrechtlichen, also anstatt der realen Möglichkeiten der Staaten ein abstrakltes Recht zu schaffen ähnlich wie es innerhalb eines Landes exisiert. Den Haag als Judikative, die UNO als Exekutive, die Vollversammlung der UNO als Legislative, die Staatsregierungen als Betroffene und Erfüllungsgehilfen, irgendwo steht am Ende die Weltregierung.
Dabei wird völlig übersehen, dass eine Vökergemeinschaft anders funktioniert als eine Volksgemeinschaft, schon die Interessenslage ist anders. Tatsächlich wird die Gegenwart durch die Macht des Faktischen gestaltet.
Auf D bezogen bedeutet das, dass die juristische oder geschichtliche Definition nur für akademische Zirkel taugt, für die tatsächlichen Möglichkeiten der Machtausübung oder Unabhängigkeit keinerlei Rolle spielt. Diese ergibt sich aus unserer Stärke oder Schwäche, wie für jedes andere Land auch.
 
AW: Ist die BRD souverän?

Die :hamster:
(= Souveränität)
und die
:homer::homer::homer:
:homer::homer::homer:
:homer::homer::homer:
(= Demokratie)
hat die BRD von der DDR übernommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Ist die BRD souverän?

das Land heißt Deutschland

die BRD war in der Nachkriegszeit nicht wirklich souverän,
sondern besetzt

inzwischen ist die Besatzung nahezu verschwunden,
die BRD und die DDR sind wieder vereinigt

durch die Mitgliedschaft im ESM müsste Deutschland dauerhaft einen Kredit an den ESM abzahlen,
die Souveränität wäre wieder stark eingeschränkt
 
AW: Ist die BRD souverän?

Deutschland ist ein Vasallenstaat der Römer .... äh ... Amerikaner.
Du merkst es an der sogenannten Kultur.
Ihr Dollar tyrannisiert uns aber noch gibt es Brot und Spiele. :jump6:
 
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AW: Ist die BRD souverän?

Hm wenn wir aufrüsten würden, könnten wir vielleicht bald, mit einen ordentlichen Geheimdienst, Deutschland befreien.
 
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