• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Inzest

Soll der § der Inzest mit Strafe bedroht beibehalten werden?

  • Ja

    Stimmen: 11 36,7%
  • Nein

    Stimmen: 15 50,0%
  • Er sollte verschärft werden

    Stimmen: 4 13,3%

  • Umfrageteilnehmer
    30
AW: Inzest

Und das zu Unrecht. Bestraft wird der Sex. Denn auch wenn einer oder beide Partner sterilisiert ist/sind, ist vaginaler Sex zwischen Geschwistern verboten.

Natürlich ist es mehr als zweifelhaft eugenische Gründe anzuführen. Denn solche Gründe werden nur bei Verwandten angeführt. Wenn man eugenische Gründe akzeptiert, dann müßte man auch anderen Personen die Fortpflanzung verbieten. Die Stellungsnahme der GfH ist da eindeutig:de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Stellungsnahme_der_GfH

Den Unterschied zwischen Inzucht und Inzest kennst Du aber schon, oder?
 
Werbung:
AW: Inzest

In Gesetzbüchern befinden sich Gesetze, die sehr altmodisch wirken. Der §173 StGB www.dejure.org/gesetze/StGB/173.html stellt den Beischlaf unter leiblichen Verwandten unter Strafe. Ist eine gesetzliche Regelung bezüglich des Inzests noch zeitgemäß?
Den Unterschied zwischen Inzucht und Inzest kennst Du aber schon, oder?
Ich gewinne vermehrt den Eindruck, daß da einigen vieles nicht bekannt ist. Ein Denkforum erspart weder Arzt, Apotheker noch Psychiater... und keine Rechtskundigen. Es erspart weder tief(er)e Wissensaneigung noch die dazugehörige Könnensqualifizierung.

Allein die Fragestellung beantwortet die Tiefen des Unbekannten.:clown2:
 
AW: Inzest

Da hier einige User offenbar Verständnisschwierigkeiten bezüglich der Gesetzgebung haben, noch einmal in Kürze: Bestraft wird nicht die Fortpflanzung sondern der vaginale Sex. Inzest ist verboten, gegen Inzucht gibt es kein gesondertes Gesetz. Das Verbot der Inzucht ergibt sich indirekt aus dem Inzestverbot. Wenn jemand behauptet, dass Inzucht verboten sei, dann steht natürlich das Gesetz zur Debatte nach dem sie (indirekt) verboten ist. Das ist nun mal der Inzestparagraph.
Man könnte natürlich den Vorschlag einer neuen Gesetzgebung machen, die nur die mögliche Inzucht unter Strafe stellt. Darüber könnte man vernünftig reden. Aber so einen Vorschlag hat hier noch niemand gemacht. Auf Inzucht wird immer nur verwiesen um das Inzestverbot zu rechtfertigen.
 
AW: Inzest

Bestraft wird nicht die Fortpflanzung sondern der vaginale Sex. Inzest ist verboten, gegen Inzucht gibt es kein gesondertes Gesetz. Das Verbot der Inzucht ergibt sich indirekt aus dem Inzestverbot. Wenn jemand behauptet, dass Inzucht verboten sei, dann steht natürlich das Gesetz zur Debatte nach dem sie (indirekt) verboten ist. Das ist nun mal der Inzestparagraph.
Da hast Du was nicht verstanden!:haare:

(Deutschland) § 173 StGB Beischlaf zwischen Verwandten(1)

Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

(Österreich) § 211 StGB Blutschande

(1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.
 
AW: Inzest

Da hier einige User offenbar Verständnisschwierigkeiten bezüglich der Gesetzgebung haben, noch einmal in Kürze: Bestraft wird nicht die Fortpflanzung sondern der vaginale Sex. Inzest ist verboten, gegen Inzucht gibt es kein gesondertes Gesetz. Das Verbot der Inzucht ergibt sich indirekt aus dem Inzestverbot. Wenn jemand behauptet, dass Inzucht verboten sei, dann steht natürlich das Gesetz zur Debatte nach dem sie (indirekt) verboten ist. Das ist nun mal der Inzestparagraph.
Man könnte natürlich den Vorschlag einer neuen Gesetzgebung machen, die nur die mögliche Inzucht unter Strafe stellt. Darüber könnte man vernünftig reden. Aber so einen Vorschlag hat hier noch niemand gemacht. Auf Inzucht wird immer nur verwiesen um das Inzestverbot zu rechtfertigen.

Welche Gründe sprächen deiner Meinung nach dafür, diese Gesetze zu ändern? Aus welchen Gründen stellst du es hier zur Debatte?
 
Werbung:
AW: Inzest

Die Gesetzestexte können nichts für Menschen, welche ihre Gefühle zum Denken, sprich Interpretieren, benützen.
Verstehen statt interpretieren... noch ein heißer Tip.
 
Zurück
Oben