Es folgt eine Beschreibung mittelalterlicher Verhältnisse, die offensichtlich nichts mit der Inquisition zu tun haben.Original von Majanna
Zur Inquisition
Dazu eine kleine historische Richtigstellung
Hier wird sie für das Thema relevant:
>>>>>Majanna>>>>> Dazu kam noch der für uns unvorstellbare Brauch, in unbewiesenen Fällen bei Blutverbrechen das so genannte "Gottesurteil" aufzurufen. <<<<<<
Die traditionellen "Gottesurteile" hatten hauptsächlich zwei Ziele:
- eine Entscheidung herbeizuführen, zwischen zwei streitenden Parteien, dabei galt auch der Zweikampf, Mann gegen Mann als Gottesurteil.
- die angeklagte Seite konnte sich durch ein positives "Gottesurteil" von jeglicher Beschuldigung durch den Kläger reinwaschen.
Dazu gab es zahllose Möglichkeiten.
Die Feuerprobe, die Wasserprobe, die Giftprobe, ...
Das Besondere an diesen "einseitigen" Gottesurteilen war, daß der Angeklagte immer eine reelle Chance hatte, sie zu bestehen - während es später gegen den inquisitorischen Mechanismus Anklage-Folter-Schuldspruch-Scheiterhaufen kein Entrinnen mehr gab.
Bei allen Gottesurteilen gab es einen "Trick" und wenn man von höherer Seite dem Angeklagten gewogen war oder dieser den Vollstrecker bestach, dann wurde dieser "Trick" verraten und der Angeklagte kam voll rehabilitiert und mit heiler Haut davon.
Herrn Kramer, dem Großinquisitor der katholischen Kirche mit persönlicher päpstlicher Bulle hat diese Möglichkeit der Reinwaschung natürlich nicht in den Kram gepaßt.
Es kam einmal vor, daß eine angeklagte Hexe bei einem von ihr selbst (!) beantragten Gottesurteil mit bloßen Händen ein glühendes Eisen die geforderte Strecke und sogar zurück(!) trug, ohne größere Verbrennungen davonzutragen.
Der Großinquisitor Institorius schäumte vor Wut, und die angeklagte Hexe mußte als unschuldig entlassen werden.
Allein dies war der Grund, warum die Katholika Gottesurteile schließlich verboten hat - sie entzogen die Angeklagten der katholischen Gerichtsbarkeit.
Kein Funke von Menschlichkeit, Einsicht oder Verbesserung.
Die Angeklagten wurden schlechter gestellt, da ihnen die Möglichkeit des entlastenden Gottesurteils von der Katholika genommen wurde.
Hast Du das als Historikerin nicht gewußt, Majanna?
(Übrigens argumentiere ich ebenfalls aus dem Gedächtnis, da mein "Hexenhammer" und das Buch über Hexenprozesse unter einem Haufen anderer Bücher vergraben ist.)
Weiter wurden die der Ketzerei Angeklagten durch die Katholika schlechter gestellt:
- vorher galt das Prinzip, wo kein Kläger, da kein Richter.
Die Katholika führte die Anklageerhebung ohne Kläger (durch den Richter selbst) ein.
- vorher galt das Prinzip, "wer ansagt, muß auch besagen", das heißt, daß der Kläger im Falle eines Freispruchs nicht nur alle Gerichtskosten zu tragen hatte, er erhielt sogar die Strafe, die bei einem Schuldspruch dem Angeklagten getroffen hätte.
Das hat die Gerichte vor unplausiblen Anklagen und einer Prozeßflut bewahrt.
Nachher hatte der Ankläger keinerlei negative Folgen zu befürchten.
- vorher konnte ein schlecht Beleumundeter nicht als Zeuge auftreten.
Nachher war das Ansehen des Zeugen egal (es konnten auch bezahlte Bettler sein).
- vorher mußte dem Angeklagten Zeugen und Ankläger genannt werden, der Angeklagte durfte selbst Entlastungszeugen benennen und alle Zeugen zu seiner Verteidigung selbst befragen.
Hinterher war alles vor dem Angeklagten geheim. Er erfuhr weder die Anklage, noch den Namen des Anklägers, noch durfte er selbst in den Prozeß eingreifen.
- vorher hatte der Angeklagte Anspruch auf einen Anwalt.
Hinterher machte sich der Anwalt der Ketzerei mitschuldig (da er einem Ketzer hilft) und mußte ebenfalls mit Anklage und Folter rechnen.
- vorher konnte der Angeklagte nach einem Schuldspruch "Berufung" einlegen.
Auch diese Möglichkeit wurde durch listige Verfahrenstricks praktisch verhindert.
- vorher wurde die Folter vom Angeklagten beantragt, um seine Unschuld zu "beweisen". Eine überstandene Folter ohne Geständnis galt definitiv als Unschuldsbeweis.
Er durfte nur einmal gefoltert werden, die Folter durfte nicht wiederholt werden.
Hinterher wurde die Folter generell in allen Ketzerprozessen angewandt.
Das Opfer mußte dabei Unschuldige(!) belasten, um sich von den Schmerzen der Folter zu befreien. Diese Namensnennung unter der Folter diente dann als Grundlage für weitere Anklagen usw.
Die Folter wurde so oft fortgesetzt und wiederholt, bis der Angeklagte entweder unter der Folter starb (das galt als Beweis seiner Schuld, denn der Teufel hat dem Opfer durch den Tod die Schmerzen der Folter genommen), oder bis er gestand und weitere Namen nannte.
Die Regelung, welche mehrmalige Folter untersagte, war noch in Kraft, wurde aber dahingehend unterlaufen, daß man trickreich von der "Fortsetzung" einer unterbrochenen Folter sprach.
Jeder, der einem angeklagten Ketzer (Hexe) beim Prozeß half - und Anklage bedeutete wegen der bestialischen Foltermethoden fast immer Schuldspruch - machte sich selbst der Ketzerei verdächtig.
Übrigens fiel das Vermögen der Ketzer und Hexen natürlich an die Kirche.
>>>>>majanna>>>> Ein Beschuldigter, der "leugnete", wurde mit einem Stein an den Füßen ins Wasser geworfen. Ging er unter, war er unschuldig, tauchte er auf, war er schuldig und wurde vom Henker vom Leben zum Tode befördert. <<<<<<
Konnte man einem Beschuldigten nichts nachweisen, dann mußte er sowieso freigesprochen werden.
Stand die Sache für den Angeklagten dagegen schlecht, dann konnte er selbst ein Gottesurteil beantragen. Jeder mit einem Stein am Fuß geht unter und ist somit unschuldig.
Die Frage ist, ob der Vollstrecker den "Unschuldigen" rechtzeitig lebend heraufzieht, oder ob er den "Unschuldigen" ertrinken läßt (wie gesagt, Fürsprache oder Bestechung waren hier oft ausschlaggebend).
>>>>>majanna>>>> Im Falle des Fehderechts trat die "treuga Dei" allmählich in ganz Europa in Kraft. Sie besagte, dass Privatkriege an den Nachfolgechristitagen (Freitag, Sonnabend/Sonntag, Donnerstag): am Ende überhaupt verboten war bei Strafe der Exkommunikation.
Hier sehen wir, dass es einst durchaus sinnvoll war, wenn Glaube und Staat zusammenarbeiteten. <<<<<<<<
Ein genialer Schachzug der Katholika.
Ihre Heere konnten auch an den "verbotenen" Tagen kämpfen - dank päpstlichem (oder bischöflichem) Dispens, ohne die Gefahr der Exkommunikation.
Der Gegner war automatisch exkommuniziert, denn natürlich hat man sich trotz Verbot gewehrt und nicht einfach abschlachten lassen.
>>>>>majanna>>>>> Tragisch und sicher von den Denkern ungewollt ist es, dass die Überbewertung des Schuldgeständnisses zur ausgefeilten Foltermethoden geführt hat und dass sie - so wie Alzii ausführte- in der Inquisition pervertierte. <<<<<<<
Wie ich bereits oben ausführte, wurde die Folter traditionell (Ausnahme Königsmord) auf Antrag des Angeklagten zum Beweis seiner Unschuld durchgeführt, wenn für ihn die Beweislage vor Gericht nicht günstig war. Und sie war lange nicht so unmenschlich und grausam wie unter der Ägide der Katholika.
Folter war schon lange vorher ein Mittel, um sich reinzuwaschen, genau so, wie die Gottesurteile.
Die Katholika hat die Folter als grausames Werkzeug mißbraucht, um Geständnisse zu erpressen, Ketzer zu grillen und ihr Vermögen zu kassieren.
Daran gibt es nichts zu beschönigen!
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Und da wird gar nichts mehr gut!