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Heute: Internationaler Frauentag

  • Ersteller Ersteller Marianne
  • Erstellt am Erstellt am
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AW: Heute: Internationaler Frauentag

Daran kann man Strafbarkeit festmachen. Aber ich glaube nicht, dass ein Vergewaltiger krank sein muss.

Weil die Motivation des Vergewaltigers nicht auf einer Fixierung beruht? Also ein Vergewaltiger übt sexuelle Gewalt aus ohne eine Fixierung zu haben. Das kann gut sein, obwohl bei Pädophilie eine klare Fixierung gegeben ist. Kann man einem Menschen psychische Gesundheit bescheinigen, wenn er sich gewaltsam sexuelle Befriedigung verschafft? Oder ist das nur eine Frage der Moral?
 
AW: Heute: Internationaler Frauentag

Weil die Motivation des Vergewaltigers nicht auf einer Fixierung beruht? Also ein Vergewaltiger übt sexuelle Gewalt aus ohne eine Fixierung zu haben. Das kann gut sein, obwohl bei Pädophilie eine klare Fixierung gegeben ist. Kann man einem Menschen psychische Gesundheit bescheinigen, wenn er sich gewaltsam sexuelle Befriedigung verschafft? Oder ist das nur eine Frage der Moral?

Kindesmißbrauch wird von ca.12-20% von Pädophilen begangen; der Rest wird von Nicht-Pädophilen begangen (so jedenfalls in wikipedia erwähnte Studien)
Bei dieser Tätergruppe ist also "krank" und "gesund" gemischt.

Ebenso muss Kindsmißbrauch ja nicht gewaltsam verlaufen. Sexuelle Handlungen an Kindern werden immer als Mißbrauch gewertet, weil ein Kind als nicht Einwilligungsfähig gilt.
 
AW: Heute: Internationaler Frauentag

Ebenso muss Kindsmißbrauch ja nicht gewaltsam verlaufen. Sexuelle Handlungen an Kindern werden immer als Mißbrauch gewertet, weil ein Kind als nicht Einwilligungsfähig gilt.

Da bin ich anderer Meinung. Selbst wenn das Kind einwilligen könnte, kannst du davon ausgehen, dass diese Einwilligung nicht darauf beruht, Sexualität mit einem Erwachsenen teilen zu wollen. Kindliche Sexualität unterscheidet sich deutlich von der Erwachsener. Da zwischen Kindern und Erwachsenen ein massives Gefälle besteht und das Kind abhängig ist, sehe ich sexuelle Handlungen mit Kindern als Gewalt an.
 
AW: Heute: Internationaler Frauentag

Da bin ich anderer Meinung. Selbst wenn das Kind einwilligen könnte, kannst du davon ausgehen, dass diese Einwilligung nicht darauf beruht, Sexualität mit einem Erwachsenen teilen zu wollen. Kindliche Sexualität unterscheidet sich deutlich von der Erwachsener. Da zwischen Kindern und Erwachsenen ein massives Gefälle besteht und das Kind abhängig ist, sehe ich sexuelle Handlungen mit Kindern als Gewalt an.

Hier kann man zwischen jungen und älteren Kindern differenzieren. So einen Fall sehe ich z.B. nicht als Gewalt an: www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,311610,00.html
 
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AW: Heute: Internationaler Frauentag

....
Totes kann weder reagieren, noch einen bemerken.
Hm, vielleicht ist es einfach pure Angst, Totes kann einen auch nicht quälen, einem keine Schmerzen zufügen, es ist das Sicherste, was es gibt, quasi!
....

Das spricht für Totes, :ironie: soll ich im Auftrag der staatlichen Sicherheitsbehörden und Innenminister mitteilen ...:lachen:
 
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