Im Grundsatz zielt der Ansatz von Arbeitsminister Heil schon in die richtige Richtung, da es sich aber bei der gesetzlichen Rentenversicherung um eine öffentliche Kasse handelt, ist diese aber auch gesetzlich verpflichtet, eine eventuelle unerwünschte Überversorgung aus Solidaritätsgründen zu vermeiden.
Bei einer also "aktuell anzuwendender Gesetzeswetterlage" müsste dieses so vorgeschlagene Gesetzespaket zu teilweise komplizierten Anrechnungsverfahren mit privaten Versicherungsbeitragszahlern kommen, wodurch auch hier verständlicherweise der Ärger wohl schon vorprogrammiert wäre, wenn gesetzliche Rentenansprüche mit Pensionsansprüchen - zeitlich versetzt - zusammentreffen.
Was wahrscheinlich nur wenige Menschen wissen: Gerade in Deutschland, wo zwar die gesetzliche Rente durch Art.14 GG geschützt ist und die Beamtenversorgung dem Art.14 GG dienstrechtlich (!) als "lex specialis" sogar vorgeht, käme es eventuell zu einer Überversorgung, wenn aus öffentlichen Kassen insgesamt mehr höhere Ruhestandsbezüge gezahlt würden als bei einem Beamten im gleichen Statusamt, der neben der Pension keine weiteren Bezüge aus öffentlichen Kassen erhalten würde.
Bernies Sage (Bernhard Layer)