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Generalverdacht / Generalvertrauen

Folgende Meldung weckte mein Interesse: "Flüchtlinge nicht krimineller als Einheimische". So schaute ich mir an, was uns ein Leitmedium hier vermelden wollte, denn das kann nicht sein, sondern das Gegenteil ist längst umfassend bestätigt.

Halten Sie auch die BKA Berichte für unseriös? :rolleyes:

Flüchtlinge BKA-Bericht: Flüchtlinge begehen weniger Straftaten

Die Zahl der Straftaten von Zuwanderern ist laut einem Medienbericht um 23 Prozent gesunken.


http://www.sueddeutsche.de/politik/...chtlinge-begehen-weniger-straftaten-1.3315641

http://www.focus.de/politik/videos/...ge-begehen-weniger-straftaten_id_6427123.html

http://www.spiegel.de/panorama/just...ger-straftaten-von-zuwanderern-a-1128099.html

http://www.huffingtonpost.de/2016/12/30/bka-bericht-fluechtlinge-straftaten_n_13897974.html

https://www.tagesschau.de/inland/bka-kriminalitaet-fluechtlinge-103.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/...hen-offenbar-weniger-straftaten-14598930.html

So langsam wird deutlich, dass wir völlig hilflos sind. Nicht nur das entwaffnete Volk, nein, auch die Wehrhaftigkeit des einstigen Staates ist völlig dahin, sie wurde absichtlich zerstört.

Das ist nicht neu, denn schließlich kann man das stets in den Pi-News nachlesen, nicht wahr? :)

http://www.pi-news.net/2012/10/die-fischer-doktrin-einhegen-und-verdunnen/

Selbst sogenannte neutrale Medien springen auf diesen Zug auf. :eek:

https://www.welt.de/print-welt/article423170/Risiko-Deutschland-Joschka-Fischer-in-Bedraengnis.html
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Gut und schön, aber warum darf man Gruppen von Menschen nicht unter Generalverdacht stellen und wieso ist das Schutzbedürfnis der Einheimischen höher zu werten als das der Fremden?

Das ist die Frage, die es vernünftig und nachvollziehbar zu beantworten gilt.

Es ist das System selbst, das den Menschen immer vormacht, ihre Interessen zu vertreten, was aber fast nie stimmt.

Welches System ist denn gemeint? Wenn es systembedingt Menschen gibt, die anderen Menschen einreden, deren Interessen zu vertreten, dann kann damit nicht das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland gemeint sein, denn in der Bundesrepublik Deutschland ist jedem politisch mündigen Bürger klar, wie und in welcher Weise gewählte Abgeordnete ihre Interessen vertreten und was Sinn und Zweck des Lobbyismus ist. Die politisch unmündigen Bürger wissen das natürlich und selbstverständlich nicht, denn sonst wären die ja nicht unmündig.

Wer Gruppen von Menschen unter Generalverdacht stellt, sollte sich um Bestätigung oder Ausräumung des Verdachts kümmern und nicht immer neue Verdächtigungen in den Raum stellen, denn irgendwann verliert man im Raum der Verdächtigungen doch die Übersicht und da stellt sich die Zusatzfrage, ob das durch Nachlässigkeit geschieht oder in einer Absicht. Welchen Verdächtigungen sich Generalverdächtiger aussetzen, das sollte bei Gelegenheit hier ein wenig vertieft werden.

Gott zum Gruße!
 
Sind denn die Staaten Europas, die in einer einzigen Währung fakturieren, dem notwendigen öffentlich-rechtlichen Finanzausgleich nach der Schuldenübernahme und Tilgung für "Dritte im eigenen Boot" (Bail-out) eigentlich noch gewachsen, dabei zugleich das Wesen einer Standy-by-Roll-over-Kredit-Gewährung unter ungleichen Marktpartnern einigermaßen gerecht abzuwickeln?
Welches System ist denn gemeint?
Ich greife das bedeutsamste System einmal heraus und stelle hierzu eine besonders aktuelle Zwischenfrage zu unserem deutschen Finanzsystem im Umgang mit aktuellen staatlichen Mrd.-Überschüsssen aus dem Jahr 2015 und dem Jahr 2016.

Was geschieht/geschah eigentlich seit zwei Jahren mit den in Deutschland staatlich erwirtschafteten - zweistelligen - Milliardenüberschüssen?

Verdienen diese bezüglich der bereits verwirkten bzw. noch geplanten Überschussverwendung (Mindestschätzung für 2016 mit mindestens 6 Mrd. und 2015 mit 19 Mrd. Überschuss nach statistischem Bundesamt) eigentlich unter Generalverdacht oder unter Generalvertrauen gestellt zu werden?

Im Rahmen der - hoffentlich sachlich zu führenden - Diskussion will ich versuchen, die Rolle des Staatsgeldes von der Rolle des Privatgeldes bezüglich der systemunterschiedlichen Zielökonomie abzugrenzen.

Damit wird es mir (hoffentlich) möglich offene Fragen zum Staatsgeld als generalisiertes Vertrauensinstrument positiv wie negativ zu deuten und richtungsweisend (unterschiedlich) bezüglich einer intelligenten Verwendung vorbewerten zu können.

Eure Mithilfe ist dazu gerne - als Ehrensache - erwünscht!

Bernies Sage
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut und schön, aber warum darf man Gruppen von Menschen nicht unter Generalverdacht stellen

Der Generalverdacht ist ein auf bestimmte Umstände oder Herkunft gegründeter Verdacht, der eine bestimmte Personengruppe oder bestimmte Sachen[1] betrifft, ohne dass für jede Person oder Sache selbst ein konkreter Verdacht im Hinblick auf einen konkreten (rechtlich relevanten) Vorwurf (z. B. Straftat) oder Eigenschaft (z. B. Unredlichkeit) vorliegt (Tatverdacht). Ein Generalverdacht kann sich auch gegen eine rechtlich relevante Situation richten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Generalverdacht

Die Rechtspopulisten sind im Generalverdacht schöpfen „wenn es sich um Flüchtlinge handelt“ besonders schöpferisch, nicht wahr?
Solche Zeitgenossen sind nicht besonders vertrauenswürdig, weil es ihnen am Vertrauen mangelt!
Warum mangelt es ihnen an Vertrauen? Weil sie glauben das die Informationsquellen unseriös sind! o_O

und wieso ist das Schutzbedürfnis der Einheimischen höher zu werten als das der Fremden?

Ich denke, dass das Schutzbedürfnis der Fremden höher zu werten ist als das von den Einheimischen.
Flüchtlinge sind besonders schützenswert weil sie hochtraumatisiert, hochqualifiziert und hochmotiviert sind.
Außerdem sind sie durch die Verfolgung von IS-Terroristen und Rechtspopulisten an Leib und Leben bedroht.
So ist es nur Rechtens, dass der Staat diese Rechtspopulisten hart bestraft :wut3: und die Schützlinge nach allen Kräften schützt. :brav:
Der Staat sollte von den reichen Hungerleidern, noch mehr Geld zum Schutze der Flüchtlinge eintreiben.
Die deutschen Bürger müssen vor allem, vor den rechtspopulistischen Strömungen geschützt werden. :rolleyes:
 
...>> Ein Generalverdacht kann sich auch gegen eine rechtlich relevante Situation richten... <<.
Dies scheint zwar möglich, jedoch bezweifle ich dies in der Praxis, weil in einer solchen komplexen Situation mit seinen unberechenbaren Rechtsfolgen kaum in tatsächlich dann vorliegenden Tatmehrheiten diese eindeutig als persönlich - rechtstaatlich zurechnungsfähig - erkannt werden könnten.

So gesehen könnte man nämlich rein theoretisch die gesamte deutsche Politik, hier national vertreten durch die Richtlinienkompetenz der deutschen Bundeskanzlerin unter den situativ mitverschuldeten Generalverdacht stellen, eine rechtlich besonders relevante Flüchtlingssituation unter dem Vorwand des Vorrangs von Humanität juristisch völlig falsch eingeschätzt zu haben und darüber hinaus auch noch seltsam falsch beraten worden zu sein, zumindest aus militärstrategischer Verteidigungssicht, aus welchen national hier nicht zulässig nachvollziehbaren Gründen auch immer.

Wenn jemand ohne Papiere in ein Land reist und – als Flüchtling getarnt – aus lukrativen Kostengründen über 10 Identitäten annehmen kann (wie in Deutschland geschehen), weil seine Fingerabdrücke nicht sofort in einer Datenbank gespeichert sind und automatisch bei Doppelanmeldungen länderübergreifend nicht sofort abgegriffen werden konnten, dann darf man schon gar nicht mehr nur von einem leichtfertigen Versagen der Sicherheitsbehörden ausgehen, sondern von einer grob fahrlässig zurechenbaren Mitschuld von allen Richtlinienkompetenz ausübender Personen, zu deren Feststellung ihres Fehlverhaltens ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, wenn durch ein solches Säumnis der "Berliner Verwaltung" unschuldige Menschen - ausgerechnet auch noch pikanterweise in Berlin - zu Tode gekommen sind.

Bernies Sage
 
Dies scheint zwar möglich, jedoch bezweifle ich dies in der Praxis, weil in einer solchen komplexen Situation mit seinen unberechenbaren Rechtsfolgen kaum in tatsächlich dann vorliegenden Tatmehrheiten diese eindeutig als persönlich - rechtstaatlich zurechnungsfähig - erkannt werden könnten.

So gesehen könnte man nämlich rein theoretisch die gesamte deutsche Politik, hier national vertreten durch die Richtlinienkompetenz der deutschen Bundeskanzlerin unter den situativ mitverschuldeten Generalverdacht stellen, eine rechtlich besonders relevante Flüchtlingssituation unter dem Vorwand des Vorrangs von Humanität juristisch völlig falsch eingeschätzt zu haben und darüber hinaus auch noch seltsam falsch beraten worden zu sein, zumindest aus militärstrategischer Verteidigungssicht, aus welchen national hier nicht zulässig nachvollziehbaren Gründen auch immer.

Wenn jemand ohne Papiere in ein Land reist und – als Flüchtling getarnt – aus lukrativen Kostengründen über 10 Identitäten annehmen kann (wie in Deutschland geschehen), weil seine Fingerabdrücke nicht sofort in einer Datenbank gespeichert sind und automatisch bei Doppelanmeldungen länderübergreifend nicht sofort abgegriffen werden konnten, dann darf man schon gar nicht mehr nur von einem leichtfertigen Versagen der Sicherheitsbehörden ausgehen, sondern von einer grob fahrlässig zurechenbaren Mitschuld von allen Richtlinienkompetenz ausübender Personen, zu deren Feststellung ihres Fehlverhaltens ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, wenn durch ein solches Säumnis der "Berliner Verwaltung" unschuldige Menschen - ausgerechnet auch noch pikanterweise in Berlin - zu Tode gekommen sind.

Bernies Sage

Mitnichten kann man die Bundeskanzlerin wegen sogenannter Humanität unter Generalverdacht stellen!

Denn ein Asylverfahren darf nicht durch Straftaten beeinflusst werden,
d.h. ein Asylverfahren ist ein davon unabhängiges Verfahren!

So bekamen auch viele ehemalige Taliban oder IS-Kämpfer die ausgestiegen sind
und dadurch in ihrem Land in Lebensgefahr waren, in D einen Asylstatus.

Frage: Wer ist der grausamere Mörder, ein Soldat der sich in fremde Angelegenheiten einmischt und u.a. auch Zivilisten erschießt,
oder ein Taliban der seine Heimat und sein Brauchtum verteidigt und den Angreifer erschießt?

Man darf auch nicht alle Kriminellen unter Pauschalverdacht stellen, dass sie sich als Flüchtlinge getarnt haben!
Denn es kann auch sein das jemand wegen seinem Glauben, seiner politischen Einstellung,
wegen Homosexualität, wegen Militärdienstverweigerung, usw. usf. verfolgt wurde!
Außerdem gibt in jeder Bevölkerung einen % Anteil an Kriminellen.

Für Straftäter die keinen Asylstatus haben, d.h. für die wo nur geduldet werden,
gibt es nun Gesetzesänderungen, damit sie in längere Abschiebehaft genommen
werden können, bzw. schneller abgeschoben werden können.

Frage: Wohin abschieben wenn z.B. alle 12 Identitäten falsch sind? :confused:
 
Folgende Meldung weckte mein Interesse: "Flüchtlinge nicht krimineller als Einheimische". So schaute ich mir an, was uns ein Leitmedium hier vermelden wollte, denn das kann nicht sein, sondern das Gegenteil ist längst umfassend bestätigt. Im Artikel vermeldete dann ein hoher Polizeiangestellter, Mitglied im "Bund deutscher Kriminalbeamter", dass dem so sei. Allerdings, so müsse er einräumen, gäbe es massive Probleme mit im Polizeijargon "NAFRIS" genannten Personen, die sich unter sie gemischt hätten. Dieses Kürzel steht für "Nordafrikanische Intensivstraftäter". Aha. Also wieder einmal nur Etikettenschwindel und Sand in die Augen, denn diese "Teilmenge" stellt den Großteil der Boatpeople, die gewerbsmäßig von Schlepperorganisationen mit eigens dafür betriebenen Schiffen quasi in Afrika abgeholt und in Italien abgeliefert werden.

In diesem Jahr verlief Silvester friedlich? Nicht wirklich. Den Brennpunkt verlagerten die Strategen allerdings nordwerts. Jetzt sickert so langsam durch, dass es dort der Polizei nur mühsam gelang, die Horden in Schach zu halten. Bildmaterial, das ich fand, war erschreckend. Wenige Uniformierte standen einer ganzen Armee gegenüber und überlebten die Sache nur deshalb unbeschadet, weil diese unbewaffnet war. Ich kann mir vorstellen, wie den armen Kerlen zumute gewesen sein muss, und auch dass viele von ihnen jetzt über einen Berufswechsel nachdenken. Dazu passt dann auch noch die Meldung aus NRW, dass dort laut über die Anwerbung von Polizeikräften aus eben diesem Personenkreis nachgedacht wird. Dass dies in Anbetracht ihrer schieren Anzahl und ihrer eben nicht integrierten Aufstellung wohl keinerlei Sinn mehr ergibt, bleibt außen vor.

Man stelle sich vor, diese, wie ich sie nenne, "unzivilisierten Wilden" wären bewaffnet gewesen. Dann wären unsere Polizisten in kürzerter Frist tot gewesen. Der IS hat längst Waffendepots angelegt und wird in der näheren Zukunft einen Umweg über die Waffenausgabe organisieren. So sieht das wahrscheinlichste Szenario aus. Dann findet ein weiterer, von amerikanischen Kräften angezettelter Stellvertreterkrieg statt, bei dem Migranten unser treudoof, gegen alle Bedenken in die Burg geschobenes Trojanisches Pferd verlassen, und sie einnehmen werden. Ja, dieser Gedanke ist furchtbar, und er wird jetzt von den Systemlingen natürlich wieder als Panikmache hingestellt werden die uns ständig Kuhscheiße in die Augen schleudern. Es sei ihnen aber gesagt, dass auch Blinde, Taube und Abgelenkte durchaus Schmerzen erleiden, wenn sie ein Schlag auf den Kopf trifft, oder gar eine Kugel.

So langsam wird deutlich, dass wir völlig hilflos sind. Nicht nur das entwaffnete Volk, nein, auch die Wehrhaftigkeit des einstigen Staates ist völlig dahin, sie wurde absichtlich zerstört. Er kann seine eben aus der Entwaffnung abzuleitenden Pflicht, seine Bürger zu beschützen, nicht mehr nachkommen. Schon deshalb hat er jede Legitimation verloren, von seiner ohnehin längst erkannten, grundsätzlich fehlenden, einmal abgesehen. Tschechien erwägt, seine Waffengesetze zu lockern, eben damit sie sich selbst wehren können. Ob das der richtige Weg ist, ich weiß es nicht.

Zum ersten Mal hat die Polizei in Hamburg konkrete Zahlen präsentiert:

Jeder zehnte Tatverdächtige war 2016 ein Geflüchteter.
Doch ganz so eindeutig wie es scheint ist das Ergebnis nicht.


Denn Tatverdächtige sind nicht automatisch verurteilte Täter!o_O

Ohne ausländerrechtliche Verstöße, wie etwa die unerlaubte Einreise oder den unerlaubten Aufenthalt, hinzuzurechnen, summiert sich die Zahl aller
Tatverdächtigen in 2016 laut Antwort des Senats auf 71.272 Personen. Davon hatten 43 Prozent keinen deutschen Pass, fast zehn Prozent waren Flüchtlinge.


Dass beweist ganz klar, dass die deutschen Tatverdächtigen mit 57 % Anteil, eindeutig krimineller sind! o_O

Nur wenn wir mehr Ausländer einbürgern würden, habe ich die Hoffnung, dass die Zahl der deutschen Tatverdächtigen zurückgeht. :rolleyes:

Viele Taten in den Erstaufnahmeeinrichtungen

Ich finde es nicht richtig, dass diese Taten auch in die Statistik eingehen, denn das
sind meistens privat Angelegenheiten, wo sich die Polizei nicht einmischen sollte. :nein:

Nur bei rund einem Drittel der Verdächtigen reichen die Beweise am Ende für einen Schuldspruch.

Neulich hat sich ein Polizeipräsident im TV darüber beschwert, dass er eine osteuropäische Diebesbande
„die bei einer Routinekontrolle ins Netz ging“ und vorläufig Festgenommen wurde,
nach einem richterlichen Beschluss wieder freigelassen werden musste. :mad:

Im Fahrzeug der mutmaßlichen Einbrecher war das Einbruchswerkzeug und div. mutmaßliches Diebesgut. :cool:

Müssen die Einbrecher erst „In flagranti“ d.h. im aufgebrochenen Haus erwischt werden,
damit es für eine U-Haft, bzw. für eine Verurteilung reicht? :confused:

https://www.welt.de/regionales/hamb...ll-sind-Fluechtlinge-in-Hamburg-wirklich.html
.
 
Mitnichten kann man die Bundeskanzlerin wegen sogenannter Humanität unter Generalverdacht stellen!
Selbstverständlich ist dies auch nicht der springende Punkt meiner Rede. Darum geht es ja auch nicht wirklich, denn effiziente Grenzkontrollen schließen die mögliche Inanspruchnahme "sogenannter humanitärer Gründe" ja nicht aus.

Es geht mir um die juristisch angemessene Behandlung von Personen, die ohne nachprüfbare Ausweispapiere in einen Kontinent einreisen und wozu ein Rechtstaat zur sofortigen Inanspruchnahme der Exekutive als vorgezogenes Kontrollorgan - noch vor der Inanspruchname der Legislative und der Judikative - zum Schutz seiner eigenen Bürger vorrangig angemessen tätig zu werden verpflichtet ist, wozu nun mal nach meiner Rechtsauffassung die Abnahme einer erkennungsdienstlichen Behandlung gehört, welche hier als gerechtfertigtes Mittel einer zumutbaren Anwendung unstrittig als zwingend geboten anerkannt werden muss.

Gerade zur Frage der Angemessenheit vermag eine jede Verwaltungsbehörde, - ohne dabei Mutti fragen zu müssen - ihren Ermessenspielraum in eigener Verantwortung so auszuüben, wie es die Situation nun mal vor Ort erfordert, um die Lage jederzeit unter Personenkontrolle haben zu können.

Dies war nicht der Fall, aber damit konnte und musste (jederzeit) gerechnet werden!

Ein rechtliches Instrumentarium braucht dazu gar nicht extra geschaffen werden, zumal das Deutschland von heute leider noch nicht einmal den rechtlichen Status jener Souveränität besitzt, was es erlauben können sollte, ein eigenes *Einwanderungsgesetz* zu beschließen, welches sich von einem *Zuwanderungsgesetz* (Inkraftgetreten am 1. 1.2005) in wesentlichen Kernpunkten einer qualitativen Beurteilung zu unterscheiden hat und nicht auf die unsinnige Quantitätsbegrenzung einer Durchflussmenge in der Zuwanderung setzen muss.

Bernies Sage
 
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