FATAL:
Das gestartete Thema erweckt den Eindruck, das Unrecht stünde über dem Recht!
....kann ich bei Frau Tschäpe ja noch verstehen und ist auch vollkommen legitim. Aber ist es das auch bei staatlichen Behörden wie dem Verfassungsschutz. Darf auch der die Zusammenarbeit mit Politik und Gericht verweigern?
das würde ich vom Niveau des Gerichtes abhängig machen
Bundesgerichte sollten den Verfassungsschutz zur Zusammenarbeit zwingen dürfen
Ist das Dein Ernst? - Also meiner wäre das nicht!
- Ist Dir eigentlich klar, was Du damit zum Ausdruck bringst?
Willst Du die Handlungsfähigkeit eines (obersten) Bundesgerichtes von seiner eigenen "
Niveauregulierung" (wie bei einem Geländewagen) abhängig zu machen vorschreiben - oder ihm - was edel wäre - wenigstens in einer Nische das
*Berniesche SOTAO-Prinzip* (
das nicht von Konfuzius und nicht von Nietzsche stammt) zur Anwendung bringen lassen?
Was soll das bringen, außer eine damit mit Sicherheit unverzichtbare Revisionsinstanz einzuläuten, über welche sich wenigstens die honorigen Rechtsanwälte freuen dürften?
Schalte besser ganz schnell um auf Humor, denn sonst könnte es sein, dass
auch Du eine ganze Armada von "
sich spanisch vorkommen müssenden" Anwälten beschäftigen müsstest, die "
unbefangen in Befangenheitsfragen" sich doppelt beschäftigen '
dürften' , - hier im
'Hyper-Konjunktiv' einer sich selbst überschlagenden
'Würde' nach dem
doppelten Vorsichtsprinzip vorformuliert, - wodurch bei mehr als 10 Prozessbeteiligten (fast) ein jeder Anwalt von einem millionenschweren Honorar träumen dürfte, allein für die Pflichtverteidigung einer generalisiert allgemein zugelassenen Dummheit in "rechtsstaatlicher Ge-
Dungheit" einer dann doch erst recht als unverzichtbar sich erweisenden Kollektivverteidigungsstrategie...
Bernies Sage (Bernhard Layer)
Rechtlicher Hinweis:
Meine privaten Beiträge im Denkforum, auch wenn die ein gewisse Qualifiziertheit vermuten lassen, sind nur als "Hobbywissenschaft" zu qualifizieren und rein wissenschaftsneutraler Natur. Meine Beiträge stellen also keine persönliche oder gar ernsthaft gemeinte (unerlaubte) Rechtsberatungen im Sinne eines damit konkurrierenden Rechtsberatungsgesetzes dar. Soweit qualifizierte auto-systemgrenzwissenschaftliche Erörterungen meinen akademisch geschulten Hauptberuf - hier in juristischer Unbedeutsamkeit zwischen Jura+Ökonomie (Abkzg: *Juromie* in der Undefiniertheit) tangieren sollten, darf ich alle "Kammern, die dazu über mich jammern" könnten, hier im Hyper-Konjunktiv würdevoll und herzlichst um Verständnis bitten.