Und in der Schweiz wurde den Muslimen von Christen das Recht genommen ihre Religion frei auszuüben, durch das Muezzin - Verbot. Die Schweiz ist ein Paradebeispiel für ein Land das eine Diktatur der Mehrheit für Demokratie hält.
Da bedarf es einiger Klarstellungen.
"Freie Ausübung einer Religion": Das bedeutet nicht "völlig frei", denn sonst müsste man auch den Ausübenden einer Religion, die das Abschlachten von Ungläubigen fordert, dies auch tun lassen.
Diese freue Ausübung bedeutet nicht, dass ansonsten verbotene Handlungen erlaubt werden, sobald sie unter den Deckmantel einer Religion fallen. Sie bedeutet vielmehr, dass ansonsten erlaubte Handlungen nicht verboten werden dürfen, nur weil sie zu einer bestimmten Religion gehören.
Dieser Punkt ist allerdings der Kern der Diskussion über ein Verbot des muslimischen Kopftuches. Jenes von katholischen Nonnen oder auch sonstige Kopftücher als modisches Accessoir oder jenes, das vor allem im bäuerlichen Umfeld Tradition hat, wird ja anders wahrgenommen als jenes von Muslimen. Ein spezielles Verbot des aus muslimisch-religiösen Gründen getragenen Kopftuches gleichzeitiger Freistellung aller anderen Arten von Kopftüchern wäre mMn in der Tat ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Religionsausübung.
Muezzine bzw deren Aufruge werden von einem Großteil der Bevölkerung als Lärmbelastung wahrgenommen. Ähnliche wiederkehrende Aufrufe sind auch ohne religiösen Hintergrund nicht zulässig, insofern sehe ich im Muezzinverbot keinen Widerspruch zur freien Religionsausübung.
Eine Diktatur der Mehrheit ist in der Tat KEIN Widerspruch zu einer Demokratie, so lange dieses Diktat dem Willen des Volkes entspricht.
Bei der freien Religionsausübungen gibt es allerdings "Graubereiche" wie das Beschneiden von Knaben oder diverse Schächtungen. Hier muss die Wichtigkeit bzw Zentralität der Handlungen gegen die sonstige Unrechtmäßigkeit abgewogen werden. Wie so Vieles lassen sich Grundsätze oft und gerne leicht fomulieren, in der Praxis aber muss man sie relativieren.