Es geht (mir) mehr um den Text (gilt wohl eher für Österreich ?)
Wichtige Infos: Im Wahllokal
Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?
Ja, ein Ausweis muss im Wahllokal vorgezeigt werden. Die Amtliche Wahlinformation muss man nicht dabei haben – aber die Wahlkarte, falls man eine angefordert hat.
Wer sind die Leute im Wahllokal?
Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Die anderen Personen sind entweder Hilfspersonal oder Vertreter der Parteien. Drei sind von den Parteien gestellte “Beisitzer” und dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen sich Wahlzeugen im Wahllokal aufhalten, auch maximal zwei pro Partei. Sie können nach außen informieren – etwa, wer schon gewählt hat -, weil für sie die Amtsverschwiegenheit nicht gilt.
Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.
Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.
Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?
Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.
Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?
Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden. Par. 52 EUWO sagt: “Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben” – ausgenommen nur körper- oder sinnesbehinderte Wähler.
Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?
Ja, körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich – auch im Wahllokal – von einer selbst gewählten Begleitperson helfen lassen. Mogeln sollte man nicht: Wer sich fälschlich als blind oder behindert ausgibt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen bestraft werden.
Darf ich gemeinsam mit meinem Mann in die Wahlkabine gehen? Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Wähler “darf eine Wahlzelle jeweils nur von einer Person betreten werden” (Par. 52 EUWO).
Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?
Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch die Ruhe gestört wird. Denn er hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen. Wenn er nicht erlaubt, den Hund mitzunehmen, sollten Sie sich daran halten. Dagegen zu verstoßen, kann 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe kosten.
Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?
Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.
Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?
Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welchen Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.
Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?
Nein, darauf steht sogar eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. In Par. 50 EUWO steht: “Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten.”
Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?
Prinzipiell ja – aber das heißt nicht, dass Sie sie gewählt haben. Sie können keine Partei wählen, die nicht am Stimmzettel steht. Wenn Sie eine Partei ankreuzen und eine andere draufschreiben, gilt die Stimme für die angekreuzte.
Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?
Bei der EU-Wahl kann nur eine Vorzugsstimme vergeben werden.
Ich möchte Partei A wählen, aber Person B meine Vorzugsstimme geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?
Nein. Die Person, der sie ihre Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Sonst ist die Vorzugsstimme ungültig.
Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?
Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen – denn dem Stimmzettel muss ganz eindeutig zu entnehmen sein, wen sie gewählt haben. Holen Sie sich einen zweiten Stimmzettel, müssen Sie den ersten vor der Wahlbehörde zerreißen und mitnehmen – damit das Wahlgeheimnis gewahrt ist.
Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?
Die Kandidaten stehen auf einem Aushang im Wahllokal, Sie müssen den Namen oder die Reihungsnummer auf dem Stimmzettel im vorgesehenen freien Feld eintragen. Wenn Sie eine Wahlkarte anfordern, bekommen Sie mit dieser auch eine Broschüre mit allen Namen.