AW: Enteignungsmodelle
Neugier schrieb:
... Die Sparer auf Konten zypriotischer Banken haben in den letzten Jahren
stark überhöhte Zinsen lukriert.
Wenn diese überhöhte Verzinsung nun die Banken selbst in Schwierigkeiten gebracht
hat, dann würde ich es als durchaus angebracht finden, dass zur Rettung der Banken
die überhöhten Zinsen von den Sparern zurückgefordert werden.
Bei dieser Rückholaktion dürfte aber nicht der aktuelle Kontostand den Umfang
der Rückforderung bestimmen, sondern die in der Vergangenheit lukrierten Zinsen
(d.h. welche Geldmenge wurde wie lange verzinst).
Anhand eines kleinen Rechenbeispieles möchte ich illustrieren, wie ich mir
eine Bestimmung der Höhe der Rückforderung von überhöhten Zinsen vorstelle.
Angenommen, ein Anleger erhielt bei einer zypriotischen Bank mit fragwürdigen
Geschäftspraktiken im Jahr 2012 eine Verzinsung von 5,5 %,
während zur gleichen Zeit europaweit bei seriösen Banken für Veranlagungen
mit gleicher Fristigkeit nur eine Verzinsung von 1,5 % geboten wurde.
Der Anleger bei der zypriotischen Bank hat demnach um 4 % mehr Zinsen lukriert,
als bei seriösen Banken zu erhalten war.
Bei einer Veranlagung von beispielsweise 100.000 Euro wurden also
allein im Jahr 2012 um 4.000 Euro mehr Zinsen als marktüblich lukriert.
Eine analoge Berechnung der überhöhten Verzinsung in den 4 weiteren
vorangegangenen Jahren (2011, 2010, 2009, 2008) könnte bei diesem Veranlagungsbeispiel
zu einer Rückforderung von ca 8.000 Euro führen.
Bei dieser Berechnung der Rückforderung wären solche Anleger bei zypriotischen
Banken noch in keinster Weise gegenüber Anlegern bei seriösen Banken benachteiligt.
Um aber auch deutlich zu unterstreichen, dass eine erhöhte Verzinsung
mit einem erhöhten Risiko einhergeht, erschiene es mir durchaus angebracht,
dass den Anlegern in Finanzprodukten mit deutlich überhöhtem Zinssatz
auch ein "Lehrgeld" von rund 25 % auf die Rückforderung aufgeschlagen wird,
sodass im gewählten Veranlagungsbeispiel insgesamt rund 10.000 Euro rückzufordern
wären.
Das würde also rund 10 % der riskant veranlagten Summe ausmachen.
Wichtig ist, dass bei dieser Vorgangsweise jene Sparer/Anleger
überhaupt keine Rückzahlungen zu leisten hätten,
die ohnehin zu seriösen marktüblichen Konditionen veranlagt haben.
Es wäre damit lediglich das erhöhte Risiko von Veranlagungen mit erhöhtem Zinssatz
schlagend geworden, und das noch dazu in einer vergleichsweise eher milden Form.
Wenn beispielsweise ein Unternehmen in den Ausgleich geht,
dann verlieren die Gläubiger nicht selten 60 % ihrer Forderungen und mehr.
Dass unsere Finanzgurus in Brüssel nicht zuallererst solche überaus naheliegenden
Lösungen anstreben, das wirft ein bezeichnendes Licht auf sie.
Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.