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Eine Frage des Gewissens

Claus, mach ich doch gerne.

Alles was du willst, steht heute schon im Gesetz.

Einschränkungen bestehen nur bei der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von Gewalt. Terroristen, Entführer etc dürfen aber auch heute schon "straffrei" erschossen werden, wenn die Situation dies rechtfertigt und eine akute Bedrohung von Leib und Leben gegeben ist.

Ich verstehe daher die ganze Aufregung in diesem Thema bislang ohnehin nicht. Aber vielleicht erschließt sich mir das ja noch bei weiterem Lesen.

Ach so, noch ein kleiner Tipp: Filme spiegeln nicht immer das Gesetz und die Realität wieder.
 
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Claus, mach ich doch gerne.

Alles was du willst, steht heute schon im Gesetz.

Wenn es so wäre, Louis, dann hätte es vor einem jahr nicht den fall Daschner gegeben.

Der Polizeibeamte Daschner hatte dem Mörder Gewalt angedroht (nur angedroht!), wenn er das Versteck des entführten nicht preisgibt.

Der Mörder hat ihn daraufhin angezeigt, Daschner wurde der Prozess gemacht und er wurde bestraft.
 
Claus, ich denke, dass es in solchen Fragen immer sehr angebracht ist, die genauen Fakten und vor allem die Urteilsbegründung im Detail zu Rate zu ziehen und den Sachverhalt nicht zu vereinfachen. Hierzu bietet sich sicherlich der folgende Link, stellvertretend für andere, an:

http://de.wikipedia.org/wiki/Daschner-Prozess

Zu beachten ist das Strafmaß und die Tatsache, dass danach die Angeklagten auch weiterhin als „unbestraft“ gelten und der Vorgang auch nicht ins Führungszeugnis übernommen wurde.

Auch die Gründe der Rechtstaatlichkeit und der Verweis auf mögliche Auswirkungen in geschichtlichen Dimensionen sind zu beachten und nicht zuletzt die Tatsache, dass auch die Angeklagten ihr Verhalten als Verstoß gegen geltendes Recht erkannt hatten.

Es wird immer Fälle geben, die durch ihre Fallgestaltung einen Konflikt hervorrufen und doch ist auch die Frage zu stellen, welche Auswirkungen eine gerichtliche Entscheidung auf die Gesellschaft als ganzes hat.

Ich sehe im Grunde keine Wertung gegen das Opfer, sondern eine Abwägung im Verhalten der Angeklagten und diese Abwägung stellt die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland gegen das Verhalten der Angeklagten.

Ich gebe zu, dass man hier zu unterschiedlichen Erwägungen kommen kann und so hat auch die Verteidigung wohl die wesentlichen Elemente vorgetragen. Zweifelhaft ist jedoch eine Vereinfachung des Falles und das Verschweigen der Interessen des gesamten Rechtssystems.

So musst du auch meinen vorherigen Beitrag genau lesen und nicht einfach auf ein Ergebnis springen. Auch für Notwehr und Notstand gibt es immer gesetzliche Voraussetzungen, die eine im Grunde illegale Handlung rechtfertigen und damit straffrei machen können. An diesen Voraussetzungen muss man sich orientieren.
 
„Recht und Gerechtigkeit“
ein sehr realistisches Stück zeitgenössischer deutscher Rechtsauffassung


1. Szene

Ermittlungsbeamter zum Kindesentführer:
Sagen Sie uns wo das kleine Mädchen ist, ich werde mich in Ihrem Fall für eine geringe Strafe einsetzen.
KE:
es ist bei meinem Bruder, er soll erst mal eine Weile Spaß haben mit ihr.
EB:
Wenn Sie nicht gleich sagen wo wir den finden, sperre ich Sie in eine Zelle zusammen mit einem Gewalttäter.
KE:
das wäre gegen meine Menschenwürde, ich verlange sofort einen Anwalt.
EB:
....oder ich prügele Sie windelweich
KE:
wag dirs nicht, Bulle, dann ist deine Pension flöten und bis 65 kriegst du Sozialhilfe

2. Szene

Mutter zum Vorgesetzten des EB:
ich bitte Sie auf Knien, der Entführer weiß doch wo sie ist, bringen Sie ihn zum reden...
V:
wenn der Entführer nicht freiwillig sagt, wo er sie versteckt hält, können wir gar nichts weiter machen als suchen und warten.
M:
aber das Kind wird gerade vergewaltigt und am ende vielleicht erwürgt.....
V:
mein Mitarbeiter würde es schon aus ihm herauskriegen, aber dann ist er beruflich und finanziell ruiniert.
Nun, es ist ganz allein seine entscheidung. Wenn er Ehre im Leib hat, opfert er das alles für Ihr Kind
Das Gesetz hat jedenfalls über die Menschenwürde des Entführers zu wachen.

3. Szene

Vorgesetzter zum Ermittlungsbeamten:
hat ja lange genug gedauert bis sie ihn zum Reden gebracht haben, wir haben das Kind gerade noch vorm tode retten können.
EB:
ich hätte gleich zuschlagen sollen, nun hat der Bruder das Mädchen schon mißbraucht , ich habe ein schlechtes Gewissen.
V:
das nützt ihenen jetzt auch nichts mehr, sie sind vom dienst suspendiert, und der Entführer hat anzeige gegen sie erstattet.

4. Szene

Mutter zum Anwalt des Enführers
mein Kind ist massiv psychisch gestört, ich kann nicht mehr zur Arbeit gehen, muß mich nur noch um das Kind kümmern, Ihr Klient muß dafür aufkommen
A:
mein Klient hat das Kind nur entführt, vergewaltigt hat es der Bruder, wenn der jetzt unauffindbar ist, kann mein Klient nichts dafür, aber die haben ohnehin beide kein Geld, da lassen sie sich mal was einfallen.
M:
aber der Beamte, der das geständnis erwirkt hat, mußte doch neben seiner entlassung auch noch 10.000 Euro Strafe zahlen....
A:
das ist auch richtig so, immerhin hat er die Menschenwürde meines Klienten beschädigt.
aber auf das geld haben sie keinen Anspruch, das wird von Amts wegen eingezogen, damit auch künftig die Rechtspflege bezahlt werden kann.
Übrigens, wir werden den Beamten auch noch vor den Europäischen Strafgerichtshof bringen.
Eine solch eklatanteVerletzung der Menschenwürde eines Täters muß viel exemplarischer bestraft werden,
was ist dagegen ihr Kind...
sie sollten sich freuen, daß sie in einem Rechtsstaat leben dürfen !
 
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