„Recht und Gerechtigkeit“
ein sehr realistisches Stück zeitgenössischer deutscher Rechtsauffassung
1. Szene
Ermittlungsbeamter zum Kindesentführer:
Sagen Sie uns wo das kleine Mädchen ist, ich werde mich in Ihrem Fall für eine geringe Strafe einsetzen.
KE:
es ist bei meinem Bruder, er soll erst mal eine Weile Spaß haben mit ihr.
EB:
Wenn Sie nicht gleich sagen wo wir den finden, sperre ich Sie in eine Zelle zusammen mit einem Gewalttäter.
KE:
das wäre gegen meine Menschenwürde, ich verlange sofort einen Anwalt.
EB:
....oder ich prügele Sie windelweich
KE:
wag dirs nicht, Bulle, dann ist deine Pension flöten und bis 65 kriegst du Sozialhilfe
2. Szene
Mutter zum Vorgesetzten des EB:
ich bitte Sie auf Knien, der Entführer weiß doch wo sie ist, bringen Sie ihn zum reden...
V:
wenn der Entführer nicht freiwillig sagt, wo er sie versteckt hält, können wir gar nichts weiter machen als suchen und warten.
M:
aber das Kind wird gerade vergewaltigt und am ende vielleicht erwürgt.....
V:
mein Mitarbeiter würde es schon aus ihm herauskriegen, aber dann ist er beruflich und finanziell ruiniert.
Nun, es ist ganz allein seine entscheidung. Wenn er Ehre im Leib hat, opfert er das alles für Ihr Kind
Das Gesetz hat jedenfalls über die Menschenwürde des Entführers zu wachen.
3. Szene
Vorgesetzter zum Ermittlungsbeamten:
hat ja lange genug gedauert bis sie ihn zum Reden gebracht haben, wir haben das Kind gerade noch vorm tode retten können.
EB:
ich hätte gleich zuschlagen sollen, nun hat der Bruder das Mädchen schon mißbraucht , ich habe ein schlechtes Gewissen.
V:
das nützt ihenen jetzt auch nichts mehr, sie sind vom dienst suspendiert, und der Entführer hat anzeige gegen sie erstattet.
4. Szene
Mutter zum Anwalt des Enführers
mein Kind ist massiv psychisch gestört, ich kann nicht mehr zur Arbeit gehen, muß mich nur noch um das Kind kümmern, Ihr Klient muß dafür aufkommen
A:
mein Klient hat das Kind nur entführt, vergewaltigt hat es der Bruder, wenn der jetzt unauffindbar ist, kann mein Klient nichts dafür, aber die haben ohnehin beide kein Geld, da lassen sie sich mal was einfallen.
M:
aber der Beamte, der das geständnis erwirkt hat, mußte doch neben seiner entlassung auch noch 10.000 Euro Strafe zahlen....
A:
das ist auch richtig so, immerhin hat er die Menschenwürde meines Klienten beschädigt.
aber auf das geld haben sie keinen Anspruch, das wird von Amts wegen eingezogen, damit auch künftig die Rechtspflege bezahlt werden kann.
Übrigens, wir werden den Beamten auch noch vor den Europäischen Strafgerichtshof bringen.
Eine solch eklatanteVerletzung der Menschenwürde eines Täters muß viel exemplarischer bestraft werden,
was ist dagegen ihr Kind...
sie sollten sich freuen, daß sie in einem Rechtsstaat leben dürfen !