Andersdenk
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Damit Staaten auch gegen einen Teil der eigenen Bevölkerung Krieg führen können, benötigen diese eine funktionierende Polizei und ein funktionierendes Militär. Wer auf einen Einberufungsbescheid der staatlichen Einrichtungen mit Flucht reagiert, der entzieht sich als Staatsangehöriger seiner staatsbürgerlichen Pflicht und schwächt die Wehrkraft, was bekanntlich weltweit als ein strafwürdiges Verbrechen gilt. Die Richter des OVG in Münster sahen sich wohl in die Pflicht genommen, als sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufhoben, einem fahnenflüchtigen Syrer ein Anrecht auf Asyl zu gewähren. Das Gericht meint nach Meldung der Tagesschau: "Der Soldat muss die menschliche Regung der Furcht überwinden. (..) Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen."
Ich mag sie, diese korrekten Juristen, denen es um die Sache geht und nicht um das persönliche Wohlergehen von Menschen. Stimmen mir wenigstens die Kantianer zu?
Gott zum Gruße!
Ich mag sie, diese korrekten Juristen, denen es um die Sache geht und nicht um das persönliche Wohlergehen von Menschen. Stimmen mir wenigstens die Kantianer zu?
Gott zum Gruße!