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Die soldatische Pflicht

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Das Kollektiv irrt, wenn es einen bundesdeutschen Zerstörer mit einem Flugzeugträger der USA verwechselt. Das Kollektiv bedarf einer umfassenden Schulung durch gebildete Volksgenossen. Zu den soldatischen Pflichten gehört die Bereitschaft zur Verteidigung des Vaterlandes ohne Vorbehalte.

Zum Thema:

Das Gericht meint nach Meldung der Tagesschau: "Der Soldat muss die menschliche Regung der Furcht überwinden. (..) Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen."

Die soldatische Pflicht, das merken wir uns jetzt für immer, besteht darin, im Dienst für das Vaterland Gefahren zu bestehen. Ist doch wohl klar, oder?

Schalom!
 
Belehrung über "soldatische Pflicht"

Weil eine solche Furcht aber ein "kulturübergreifend verbreitetes Phänomen" sei, gebe es nicht nur in Syrien, sondern auch Deutschland eine Reihe von Strafvorschriften gegen die Schwächung der militärischen Schlagkraft.

Das syrische Regime hat durch das Abschlachten der eigenen Bevölkerung jede Legitimation verloren. Sich dem Dienst in der Terrormiliz des Diktators Bashar zu entziehen, ist eine ehrenvolle Tat.

Jemandem daraus eine Strick zu drehen, ist ein absolutes Unding. Das ist etwa so, als würde man einen ehemaligen DDR-Grenzsoldaten verurteilen, weil er keine Menschen abknallen wollte, die der Ostzone entfleucht sind.
 
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Das syrische Regime hat durch das Abschlachten der eigenen Bevölkerung jede Legitimation verloren.

Mitnichten. Die Regierung Syriens mußte sich der Rebellen und der IS erwehren und konnte das nur mit ausländischer Hilfe, IS und Rebellen ebenso. Die Unterstützung ist wie immer interessenabhängig.

Es gehört zur soldatischen Pflicht der syrischen Wehrpflichtigen, bei der Truppe zu bleiben und das Land gegen Rebellen und IS zu verteidigen.

Schalom!
 
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