Zur historischen Wahrheit ein Aushang, der mir im Original vorliegt, wörtlich abgeschrieben:
Sonderbefehl für die Deutsche Bevölkerung der Stadt Bad Salzbrunn einschliesslich Ortsteil Sandberg:
1. Am 14. Juli 1945 ab 6 bis 9 Uhr wird eine Umsiedlung der deutschen Bevölkerung stattfinden.
2. Die Deutsche Bevölkerung wird in das Gebiet westlich des Flusses Neisse umgesiedelt.
3. Jeder Deutsche darf höchstens 20 kg Reisegepäck mitnehmen.
4. Kein Transport(Wagen,Ochsen,Pferde,Kühe usw.) wird erlaubt.
5. Das ganze lebendige und tote Inventar in unbeschädigtem Zustande bleibt Eigentum der Polnischen Regierung.
6. Die letzte Umsiedlungsfrist läuft am 14. Juli 10 Uhr ab.
7. Nichtausführen des Befehls wird mit schärfsten Strafen verfolgt, einschliesslich Waffengebrauch.
8. Auch mit Waffengebrauch wird verhindert Sabotage und Plünderung.
9. Sammelplatz an der Strasse Bhf. Bad Salzbrunn/Adelsbacher Weg in einer Marschkolonne zu 4 Personen. Spitze der Kolonne 20 Meter vor der Ortschaft Adelsbach.
10. Diejenigen Deutschen, die im Besitz der Nichtevakuierungsbescheinigung sind, dürfen die Wohnung mit ihren Angehörigen in der Zeit von 5 bis 14 Uhr nicht verlassen.
11. Alle Wohnungen in der Stadt müssen offen bleiben, die Wohnungs- und hausschlüssel müssen nach aussen gesteckt werden.
Bad Salzbrunn, den 14. Juli 1945 5 Uhr
gez. Abschnittskommandant
Zinkowski, Oberleutnant
Bemerkung: Man beachte - Veröffentlichung 5 Uhr, Vertreibungsbeginn 6 Uhr, Abwicklungszeit 3 Stunden.
Sonderbefehl für die Deutsche Bevölkerung der Stadt Bad Salzbrunn einschliesslich Ortsteil Sandberg:
1. Am 14. Juli 1945 ab 6 bis 9 Uhr wird eine Umsiedlung der deutschen Bevölkerung stattfinden.
2. Die Deutsche Bevölkerung wird in das Gebiet westlich des Flusses Neisse umgesiedelt.
3. Jeder Deutsche darf höchstens 20 kg Reisegepäck mitnehmen.
4. Kein Transport(Wagen,Ochsen,Pferde,Kühe usw.) wird erlaubt.
5. Das ganze lebendige und tote Inventar in unbeschädigtem Zustande bleibt Eigentum der Polnischen Regierung.
6. Die letzte Umsiedlungsfrist läuft am 14. Juli 10 Uhr ab.
7. Nichtausführen des Befehls wird mit schärfsten Strafen verfolgt, einschliesslich Waffengebrauch.
8. Auch mit Waffengebrauch wird verhindert Sabotage und Plünderung.
9. Sammelplatz an der Strasse Bhf. Bad Salzbrunn/Adelsbacher Weg in einer Marschkolonne zu 4 Personen. Spitze der Kolonne 20 Meter vor der Ortschaft Adelsbach.
10. Diejenigen Deutschen, die im Besitz der Nichtevakuierungsbescheinigung sind, dürfen die Wohnung mit ihren Angehörigen in der Zeit von 5 bis 14 Uhr nicht verlassen.
11. Alle Wohnungen in der Stadt müssen offen bleiben, die Wohnungs- und hausschlüssel müssen nach aussen gesteckt werden.
Bad Salzbrunn, den 14. Juli 1945 5 Uhr
gez. Abschnittskommandant
Zinkowski, Oberleutnant
Bemerkung: Man beachte - Veröffentlichung 5 Uhr, Vertreibungsbeginn 6 Uhr, Abwicklungszeit 3 Stunden.